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Corona in Hessen: 81 Fälle auf Intensivstationen

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Von: Jutta Rippegather

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Hessen schafft die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen ab.
Hessen schafft die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen ab. © Arne Dedert/dpa

Wir beantworten Fragen zur aktuellen Lage und den Regeln. Mancherorts bleibt die Maskenpflicht.

Was ist neu ab 2. Februar?

Die Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr wird in Hessen aufgehoben. Zeitgleich schafft der Bund die Maskenpflicht im Fernverkehr ab.

Wo muss ich noch Maske tragen?

Das Bundesinfektionsschutzgesetz schreibt Masken- und Testnachweispflicht vor für den Zutritt zu Krankenhäusern sowie voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen und vergleichbaren Einrichtungen sowie für Beschäftigte in ambulanten Pflegediensten und bei Dienstleistern, die vergleichbare Leistungen erbringen. Ausnahmen von der Testnachweispflicht bestehen für Personen, die dort behandelt, betreut oder gepflegt werden.

Muss ich für den Test zahlen?

Einen Anspruch auf kostenlose Tests haben Besucherinnen und Besucher und Behandelte oder Bewohnerinnen und Bewohner unter anderem von Krankenhäusern, Rehabilitationseinrichtungen, voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen, voll- und teilstationären Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, Einrichtungen für ambulante Operationen, Dialysezentren, ambulanten Diensten oder stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe, Tageskliniken, Entbindungseinrichtungen, Obdachlosenunterkünften, Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern. Für medizinisches Personal, das sich vor der Wiederaufnahme seiner Tätigkeit testen lassen muss, besteht weiterhin der Anspruch auf Testung. Die Ansprüche bestehen bis einschließlich zum 28. Februar. Seit dem 16. Januar besteht kein Anspruch mehr auf kostenlose Bürgertestung zur „Freitestung“.

Wie ist die Corona-Belastung derzeit in Hessen?

Das Sozialministerium veröffentlicht die Zahlen jeweils dienstags. Deshalb hier der Stand vom 24. Januar: Der Hospitalisierungsinzidenz-Tageswert für Hessen liegt bei 3,99 pro 100 000 Einwohner:innen. Eine Woche zuvor betrug der Wert 5,54. Auf Normalstationen wurden 717 Patientinnen und Patienten mit einer Infektion behandelt, eine Woche davor lag diese Zahl bei 964. Auf hessischen Intensivstationen lagen 81 Patientinnen und Patienten mit Sars-CoV-2-Diagnose, eine Woche zuvor waren es 116.

Wie ist die Impfquote?

75,8 Prozent der hessischen Bevölkerung sind vollständig geimpft (Stand: 24. Januar). In der Altersgruppe ab 18 Jahre beträgt die Impfquote 85 Prozent, bei den ab 60-Jährigen 89,2 Prozent. Der Anteil der Gesamtbevölkerung mit Auffrischimpfung liegt bei 61,2 Prozent, bei den 60-Jährigen und älteren bei 84,1 Prozent.

Zusammengestellt von Jutta Rippegather

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