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Corona beschäftigt das hessische Verfassungsgericht

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Von: Pitt von Bebenburg

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Dabei scheiterten etwa Verfassungsklagen der Gastronomen und von Diskotheken, die sich gegen Einschränkungen zur Wehr setzen wollten.
In Wiesbaden zuhause: der hessische Staatsgerichtshof © Frank Rumpenhorst/dpa

Hessens Staatsgerichtshof hatte 2021 so viel Arbeit wie noch nie und bremste die schwarz-grüne Regierung aus.

Wegen der Corona-Pandemie hatte der Hessische Staatsgerichtshof in den Jahren 2020 und 2021 so viel zu tun wie noch nie. Insgesamt 68 Verfahren gingen allein in diesem Jahr bei den Wächterinnen und Wächtern der hessischen Verfassung ein, davon genau ein Viertel zu Themen im Zusammenhang mit Corona. Im Vorjahr waren es fast genau so viele gewesen, nämlich 67 Verfahren. Das teilte der Präsident des Staatsgerichtshofs, Roman Poseck, am Dienstag mit.

Dabei scheiterten etwa Verfassungsklagen der Gastronomen und von Diskotheken, die sich gegen Einschränkungen zur Wehr setzen wollten. Es gab allerdings auch andere wichtige Themen. So wiesen die Richterinnen und Richter den Eilantrag eines Landwirts zurück, der wegen des weiteren Ausbaus der Autobahn 49 in Mittelhessen geklagt hatte.

Spektakulär entschieden

Die spektakulärste Entscheidung hing aber mit Corona zusammen. Im Oktober erklärte der Staatsgerichtshof das sogenannte Corona-Sondervermögen der schwarz-grünen Landesregierung für verfassungswidrig. Es widerspreche dem Budgetrecht des Landtags ebenso wie dem Verbot der Neuverschuldung in der sogenannten Schuldenbremse.

Damit habe das Gericht „juristisches Neuland“ betreten, hob Poseck hervor. „Wir haben als erstes Verfassungsgericht in Deutschland verfassungsrechtliche Grundsätze für die kreditfi-nanzierte Bewältigung der Corona-Pandemie aufgestellt.“

Poseck warnt vor „gefährlicher Parallelwelt“

In einigen grundsätzlichen Bemerkungen warnte der Gerichtspräsident, es habe sich in der Gesellschaft „eine gefährliche Parallelwelt entwickelt“. Sie missachte die Grundsätze der Rechts- und Verfassungsordnung und wolle sie durch „ganz eigene Maßstäbe“ ersetzen. „An dieser Stelle sind alle aufgerufen, Grenzen zu setzen und für unser verfassungsrechtlich vorgegebenes System einzutreten“, appellierte Poseck.

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