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Hessen
Bündnis fordert „faire Vergabe“ in Hessen
- vonPitt v. Bebenburgschließen
Gewerkschaften, Kirchen und Verbände fordern eine Verpflichtung zu sozialen und ökologischen Kriterien bei öffentlichen Aufträgen. Die hessische Landesregierung hat eigene Pläne
Steuergeld soll nicht für Dienstleistungen und Produkte ausgegeben werden, die unter miesen Arbeitsbedingungen oder mit großen Umweltschäden verbunden sind. Darauf dringt das „Bündnis für eine faire Vergabe“, dem Gewerkschaften, Kirchen, Umwelt- und Entwicklungshilfeverbände angehören.
Sie wollen erreichen, dass Hessen die öffentlichen Auftraggeber:innen auf diese Kriterien verpflichtet, wenn demnächst das Vergabegesetz des Landes novelliert wird. „Die Anforderungen, die auf eine soziale und ökologische Vergabe zielen, sind gegenwärtig nur als Kann-Vorschriften im Gesetz zu finden – hier wäre eine gesetzlich verbindliche Vorgabe zielführend“, schrieben die Organisationen am Freitag. Das Vergabegesetz gilt ab einem Auftragswert von 10 000 Euro.
Maria Tech vom „Entwicklungspolitischen Netzwerk Hessen“ weist darauf hin, dass es etwa für Dienstkleidung und andere Produkte „etablierte Gütesiegel“ gebe. Damit werde der Nachweis erbracht, dass die gesamte Lieferkette sozialen und ökologischen Standards entspreche.
Das Bündnis fordert das Land Hessen auch dazu auf, eine Beratungsstelle für nachhaltige Beschaffung einzurichten. Sie soll Einrichtungen der öffentlichen Hand beim Land und den Kommunen in allen relevanten Fragen beraten und positive Beispiele verbreiten. Vergleichbare Beratungsstellen gebe es bereits in fünf Bundesländern. Dadurch wollen die Organisationen das Argument entkräften, es sei gerade für kleine Kommunen viel zu kompliziert, die Herstellungsbedingungen der Waren zu beurteilen.
Die Organisationen erinnern die schwarz-grüne Landesregierung an deren eigene Leitlinien zur Entwicklungszusammenarbeit. Daran bekennt sie sich Landesregierung zum Ziel, fairem Handel und nachhaltiger Beschaffung mehr Geltung zu verleihen.
Al-Wazir will handeln
Hessens Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir hatte jüngst eine Aktualisierung des Tariftreue- und Vergabegesetzes angekündigt. Es habe sich zur Durchsetzung sozialer und ökologischer Standards bewährt, solle aber weiter verändert werden, sagte er. Er wolle „die Regelungen zu Tariftreue und Mindestlohn verbessern, die Grundlage für eine effiziente Zusammenarbeit mit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit schaffen und völlig neue Nachweis- und Kontrollinstrumente in Bezug auf Mindestlohn und Tariftreue einführen“.
Das seit 2015 geltende Gesetz verlangt von Bewerber:innen um öffentliche Aufträge, dass sie ihren Beschäftigten Tariflohn, in jedem Fall aber den gesetzlichen Mindestlohn zahlen. Dem Bündnis geht das nicht weit genug. Es fordert, einen vergabespezifischen Mindestlohn einzuführen.
Die Abgeordneten Heiko Kasseckert (CDU) und Markus Hofmann (Grüne) teilten am Freitag mit, das neue Gesetz könne vielleicht bereits im März in den Landtag eingebracht werden.