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Neu-Isenburg
Mit Tempolimit gegen den Lärm
- vonPetra Zeichnerschließen
Die Kommune Neu-Isenburg legt Aktionsplan für Straßen vor. Zunächst probeweise soll auf einigen Strecken Tempo 30 gelten.
Die Stadt Neu-Isenburg will an innerörtlichen Landesstraßen, die somit in ihre kommunale Zuständigkeit fallen, den Verkehrslärm reduzieren.
So soll laut Mitteilung der Stadtverwaltung unter anderem die Geschwindigkeit in der Frankfurter Straße – zwischen Friedensallee und Friedhofstraße – und in der Offenbacher Straße – zwischen Frankfurter Straße und Am Trieb – auf 30 Stundenkilometer reduziert werden. Zuerst probeweise und bei Erfolg dauerhaft. Das gleiche ist für die Carl-Ulrich-Straße/Friedhofstraße zwischen Hugenottenallee und St-Florian-Straße angedacht, aber nur nachts. Außerdem sollen Straßenbeläge untersucht werden, die den Lärm mindern könnten.
Die Stadtverordnetenversammlung entscheidet letztlich über die Maßnahmen.
Auch die außerorts liegenden Autobahnen, Bundesstraßen und Landesstraßen verursachen Lärm, liegen jedoch nicht in der Zuständigkeit der Stadt. Um aber auch hier eine Verbesserung zu erreichen, fordere die Stadt das Land Hessen auf, für Straßen, die im Zuständigkeitsbereich des Landes liegen, zum einen eine Lärmschutzwand an der Südseite der Autobahn 3 zu bauen. Bis die fertig sei, solle dort die Geschwindigkeit auf 100 Stundenkilometer reduziert und eine mobile Schutzwand aufgestellt werden, heißt es.
Langsamer sollen die Autos nach dem Willen der Stadt auch auf der L3117 im Bereich der Wohnstadt Gravenbruch fahren, und zwar höchstens 70 Stundenkilometer. Auf der B44 schließlich stellt sich die Kommune vor, dass ein „lärmarmer Asphalt“ verbaut wird.