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Kreis lässt alle 232 Gebäude prüfen

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Das Landratsamt in Bad Homburg ist nur eine der zahlreichen Kreis-Immobilien. Für alle soll nun eine Gefahrenanalyse erstellt werden.
Das Landratsamt in Bad Homburg ist nur eine der zahlreichen Kreis-Immobilien. Für alle soll nun eine Gefahrenanalyse erstellt werden. Priedemuth © Jens Priedemuth

Große Gefahrenbeurteilung geplant / Firma soll neun Monate Zeit bekommen

HOCHTAUNUS - Der Hochtaunuskreis ist nicht nur eine abstrakte Verwaltungseinheit, sondern auch ein konkreter und dabei veritabler Immobilienbesitzer. So gehören ihm 232 Gebäude - 59 Schul-, 5 Verwaltungs-, 14 Wohnhausstandorte und ein Schwimmbad. Im Portfolio sind außerdem 537 Grundstücke, davon 333 Verkehrsflächengrundstücke, 168 Schulflächengrundstücke und 14 Grundstücke mit Gebäuden für den Verwaltungs- und Dienstleistungsbereich. 15 Gebäude nutzt der Kreis darüber hinaus als Mieter für Verwaltungszwecke und als Gemeinschaftsunterkünfte.

Wer selbst ein Haus, eine Firma oder ein Grundstück sein eigen nennt: Es gibt viel zu beachten, vor allem was die Sicherheit angeht. Vom Rauchmelder bis zum in die Jahre gekommenen Mehrfachstecker, von der regelmäßigen Prüfung der Heizungsanlage bis zum Winterdienst.

In den vergangenen Jahren gab es immer mal wieder Probleme bei kreiseigenen Immobilien - prominentestes Beispiel aus der jüngeren Vergangenheit dürfte der Teil-Einsturz des Daches der Sporthalle der Integrierten Gesamtschule Stierstadt nach starken Regenfällen sein. Die baugleichen Hallen der Erich-Kästner-Schule in Oberursel und der Gesamtschule am Gluckenstein in Bad Homburg sind weiterhin gesperrt und warten auf eine Erneuerung des Daches.

Gefahren einheitlich beurteilen

Um künftig besser vor bösen Überraschungen gefeit zu sein, will der Kreis eine einheitliche Gefahrenbeurteilung für alle seine Gebäude erarbeiten lassen. Für einen entsprechenden Auftrag konnten sich Firmen bis vergangene Woche bewerben. Innerhalb der Kreisverwaltung seien, so heißt es in der Begründung, verschiedene Fachbereiche mit grundstücks-, beziehungsweise gebäudebezogenen Aufgaben betraut.

AUF DEM PRÜFSTAND

Teil des Auftrags ist die Durchführung einer Gefahrenbeurteilung beziehungsweise Risikoabschätzung für alle Gebäude einschließlich Grundstücke und gebäudetechnischen Anlagen in der Verantwortung des Kreises.

Alle möglichen Gefahren und Risiken sollen ermittelt werden. Anschließend wird ein Maßnahmenkatalog erstellt. Aus dem soll sich ergeben, welche konkreten Kontroll- und Untersuchungsmaßnahmen durchzuführen sind, um die Betriebssicherheit zu erhalten, beziehungsweise Gefährdungspotentiale auszuschließen.

Mit der Arbeit soll unmittelbar nach der für Juni geplanten Auftragserteilung begonnen werden. Anschließend soll der Auftrag möglichst in neun Monaten abgearbeitet werden. hko

Hinzu komme die Zuständigkeit der Schulleitungen als Landesbedienstete, die die Schulanlagen im Auftrag des Schulträgers verwalten und das Hausrecht ausüben. Sprich: Viele Köche sind innerhalb der Verwaltung am Werk, da besteht schnell die Gefahr, dass auch bei bester Absicht der Brei leidet.

Denn auch der braucht, um im Bild zu bleiben, viele Zutaten. Zur Gewährleistung der Sicherheit müssen Wartungsverträge für technische Anlagen und Einrichtungen abgeschlossen werden, wiederkehrende Prüfungen durch besonders fachkundige Personen beauftragt und regelmäßige Begehungen durchgeführt werden.

Zwar wurde im Kreis schon 2017 ein computergestütztes System zur Liegenschaftsverwaltung in Betrieb genommen, das grundsätzlich auch für die Steuerung, Überwachung und Dokumentation der sicherheitsrelevanten Maßnahmen dienen kann und soll. Allerdings ist der Datenbestand „noch nicht vollständig, Struktur und Rechtevergabe sind optimierbar.“

Deswegen soll es jetzt eine Lösung aus einem Guss geben. Dazu sollen die möglichen Gefahren im Einzelfall beurteilt „sowie Art und Umfang der zu ergreifenden Maßnahmen zur Gefahrenabwehr definiert, konzeptionell strukturiert und organisatorisch umgesetzt werden.“ Sämtliche öffentlich-rechtlichen Vorschriften sollen eingehalten werden und dies auch nachweisbar sein. hko

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