Verfahren wegen toter Kampfhunde eingestellt

Der Vorfall schlug hohe Wellen: In Rüsselsheim erschossen Polizisten zwei herrenlose Kampfhunde, die zwei Männer angegriffen hatten. Jetzt wird das Ermittlungsverfahren eingestellt: Die Beamten hätten rechtmäßig gehandelt, befindet die Staatsanwaltschaft.
Gut drei Monate nach den tödlichen Polizeischüssen auf zwei herrenlose Kampfhunde in Rüsselsheim ist das Ermittlungsverfahren gegen zwei Beamte eingestellt worden. Den beiden Polizisten könne nicht der Vorwurf gemacht werden, dass sie die Hunde ohne vernünftigen Grund erschossen hätten, teilte die Staatsanwaltschaft Darmstadt am Montag mit. Die Beamten hätten rechtmäßig gehandelt. „Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft war die Lage nicht mehr anders zu beherrschen, als dadurch, dass die Tiere getötet wurden.“
Die Polizisten hatten am 23. September vergangenen Jahres zwei freilaufende American Staffordshire Terrier auf der Straße erschossen. Die Tiere hatten zuvor zwei Männer angegriffen und verletzt.
Die Hundebesitzer und 171 weitere Bürger hatten nach den Schüssen wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz Strafanzeige gegen die Polizisten gestellt. Diesen Vorwurf sieht die Staatsanwaltschaft aber nicht bestätigt. Es seien zahlreiche Zeugen befragt sowie Bilder und Videos ausgewertet worden.
Der Vorfall schlug auch im Internet hohe Wellen. Die Polizisten waren beschimpft und bedroht worden. Die Ermittlungen hierzu laufen noch. (dpa)