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Falscher Buchstabe trennt Familie

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Justitia HU
In Hessen wird ein Mann abgeschoben, weil sein Name auf der Geburtsurkunde verkehrt geschrieben wurde. © Sascha Rheker

Ein Vater wird von Hessen nach Pakistan abgeschoben, weil sein Name in der Geburtsurkunde verkehrt geschrieben war.

Das Schicksal einer Familie hängt an einem Buchstaben. Weil ein „a“ statt eines „i“ in zwei Geburtsurkunden eingetragen wurde, sehen zwei Groß-Gerauer Mädchen von einem und drei Jahren ihren Vater nur noch auf dem Handy. Der Mann wurde nach Pakistan abgeschoben. Nun kämpft die Familie mit Unterstützung des Wiesbadener Rechtsanwalts Martin Nelte um ihre Zusammenführung. 

Der 36-jährige Pakistaner Tariq M. und die 30-jährige Deutsche N. sind die Eltern der beiden Mädchen, doch sie haben nur nach islamischem Recht geheiratet. Eine standesamtliche Hochzeit sei nicht möglich gewesen, weil M. über keinen Pass verfügt habe, sondern nur über eine Duldung, sagt die Frau. 

Tariq M. wohnte zehn Jahre in Deutschland, bevor er vor einem Jahr vor den Augen der Kinder zu Hause abgeholt und am nächsten Morgen sofort in sein Heimatland ausgeflogen wurde. Hätten die Behörden ihn als Vater der Kinder anerkannt, wäre M. vor Abschiebung geschützt gewesen, sagt Anwalt Nelte. Doch formell sei die Vaterschaft nicht geklärt, weil M.s Name in den Geburtsurkunden der Mädchen falsch geschrieben worden sei. Es ist eine kleine, aber maßgebliche Einzelheit: Er ist dort mit dem Vornamen „Taraq“ eingetragen statt mit dem korrekten „Tariq“. 

Vor der Abschiebung hatte sich die Familie bemüht, die Lage rechtlich zu klären. Doch das ging nicht schnell genug, um die Trennung zu verhindern. „Dem Kindeswohl entspricht das sicher nicht“, sagt Rechtsanwalt Nelte. Der Geschäftsführer des Hessischen Flüchtlingsrats, Timmo Scherenberg, formuliert es drastischer: „Das grundgesetzlich geschützte Recht auf Ehe und Familie wurde hier völlig ignoriert“, empört er sich. Aus der Bahn geworfen.

Sie kämpft für ihren Mann

Das Leben der Familie wurde von den Ereignissen aus der Bahn geworfen. N. ließ ihr Germanistikstudium ruhen. Sie kämpft darum, dass ihr Mann zurückkommen kann, der in einer Autowerkstatt gearbeitet, aber auch häufig die Kinder betreut hatte. 

Zunächst müssten nun die Geburtsurkunden berichtigt werden. Doch danach sieht es derzeit nicht aus. Die Sache liegt seit April beim Amtsgericht in Mainz, wo die Kinder geboren wurden. 

Amtsgerichtsdirektor Matthias Scherer kann den Betroffenen keine große Hoffnung machen. Schließlich habe die Mutter den Namen des Vaters mit Taraq angegeben, und auch in vielen weiteren Dokumenten tauche der Name mit „a“ auf. 

Frau N. bestätigt, dass sie den Namen Taraq angegeben habe, da er auf der Duldung ihres Mannes mit „a“ geschrieben worden sei. Ausschlaggebend für seine Identität im Sinne der deutschen Behörden sei aber der Reisepass, der inzwischen vorliegt. Darin werde der Vorname ihres Mannes korrekt mit „i“ geschrieben. 

Beim Amtsgericht liegen nun zahlreiche Unterlagen, davon viele aus Pakistan, wie Direktor Scherer auf Anfrage der FR berichtet. Er vermöge nicht zu sagen, wie lange sich eine Entscheidung hinziehen könne. 

Zu den Komplikationen für die Behörden gehört, dass Frau N. früher mit einem anderen Mann verheiratet war, ebenfalls nur nach islamischem Recht. Um Tariq M. heiraten zu können, ließ sie sich scheiden, und zwar von einem deutschen Familiengericht. Dort erfolgte die Scheidung, obwohl die Partner gar nicht standesamtlich verheiratet waren – und das, nachdem die erste Tochter bereits auf der Welt war. Aus Sicht des Amtsgerichts Mainz könnte daher der frühere Ehepartner als rechtlicher Vater infrage kommen. Dies müsse geklärt werden, bevor die Geburtsurkunde geändert werden könne, sagt Direktor Scherer. 

Für Anwalt Nelte ist es unverständlich, warum die hessischen Behörden keine Rücksicht auf den Zusammenhalt der Familie genommen haben. „Der Mann hat deutsche Kinder. Es war von Anfang an klar: Am Ende bekommt er seine Aufenthaltserlaubnis“, stellt der Jurist fest. Doch bis dahin muss offensichtlich noch einige Zeit vergehen.

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