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Kopftuchverbot für Referendarin

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Von: Pitt von Bebenburg

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Musliminnen dürfen auf der Richterbank kein Kopftuch tragen. Der Verwaltungsgerichtshof kassiert ein anderslautendes Frankfurter Urteil. Die Justizministerin warnt vor einer "kultureller Kampfzone".

Eine muslimische Frau, die ihr Referendariat am Landgericht Frankfurt absolviert, darf nun doch kein Kopftuch auf der Richterbank tragen. Das hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel am Mittwoch entschieden.

Vor einem Monat hatte die junge Frau vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt noch recht bekommen. Der VGH lehnte ihr Anliegen jedoch ab.

Zur Begründung hieß es, es sei „kaum ein Ort denkbar, an dem die Wahrung staatlicher Neutralität durch ihre Repräsentanten so bedeutsam sei wie vor Gericht, wo die Verfahrensbeteiligten eine in jeder Hinsicht unabhängige Entscheidung von weltanschaulichen, politischen oder religiösen Grundeinstellungen erwarteten“. Das staatliche Neutralitätsgebot würde in seinem Kernbereich betroffen, wenn „durch das Erscheinungsbild der Repräsentanten der Rechtsprechungsgewalt“ Zweifel an der Unabhängigkeit der Justiz geweckt werden könnten, formulierten die Richter weiter.

Die Entscheidung hat nur vorläufigen Charakter, da sich das Verwaltungsgericht Frankfurt noch in der Hauptsache mit dem Fall befassen muss. Die Referendarin hatte aber vorläufigen Rechtsschutz beantragt, da ihre Ausbildung möglicherweise schon beendet ist, wenn das endgültige Urteil gesprochen wird. Diesen erhält sie nach der VGH-Entscheidung nicht und muss daher das Kopftuch ablegen.

Die hessische Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) sagte, sie freue sich über die Entscheidung. „Gerade in unserer globalisierten Gesellschaft, in der Menschen aus vielen Ländern der Welt, mit unterschiedlichen kulturellen Biografien und auch mit verschiedenen Religionen, zusammenleben, muss die staatliche Ordnung mehr denn je Wert auf ihre weltanschauliche Neutralität legen“, kommentierte sie. Es dürfe im Gerichtssaal gar nicht erst der Anschein religiöser Voreingenommenheit aufkommen. Diese Neutralität sei „bei einer Frau mit Kopftuch auf der Richterbank eben nicht mehr ohne weiteres zu erkennen“. Es gehe um „das wesentliche Prinzip der weltanschaulichen Toleranz“. Denjenigen, die das nicht akzeptierten, warf Kühne-Hörmann vor, aus dem Gerichtssaal „eine Art kulturelle Kampfzone“ machen zu wollen. Das dürfe man nicht zulassen.

Die SPD zeigte sich deutlich zurückhaltender und verwies darauf, dass der VGH-Beschluss nur ein „vorläufiges Ergebnis“ darstelle. Der SPD-Abgeordnete Marius Weiß machte jedoch deutlich, dass er die Auffassung der Kasseler Richter nicht unbedingt teilt. So sei der Verwaltungsgerichtshof nicht näher darauf eingegangen, ob die Passage im Beamtengesetz zulässig ist, auf die sich das Land beruft. Weiß stellte infrage, ob darin die Gleichbehandlung der Religionen gewährleistet wird, die vom Bundesverfassungsgericht gefordert wird.

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