In den Keller gelockt

Vor dem Jugendschöffengericht wird der Vergewaltigungsvorwurf gegen Sam B. verhandelt.
Der 23 Jahre alte Sam B. muss sich seit Montag wegen Vergewaltigung vor dem Jugendschöffengericht verantworten. Laut Anklage soll er – als Heranwachsender – ein damals 16 Jahre altes Mädchen im Oktober 2016 auf besonders perfide Weise in einen Kellerverschlag in Preungesheim gelockt und dort durch Einsperren und Androhung von Prügeln gezwungen haben, ihm zu Willen zu sein.
Dabei soll er mit außergewöhnlicher Niedertracht vorgegangen sein, indem er dem Mädchen versprach, es zu dem Jungen, für den sie damals schwärmte, zu begleiten. Das Mädchen, das als Nebenklägerin auftritt, sagt als Zeugin, dass sie sich hoffnungslos in einen jungen Mann verguckt hatte, der ihre Gefühle aber, wenn überhaupt, eher zurückhaltend erwidert habe – sie habe schlicht nicht gewusst, woran sie bei ihm sei.
An diesem Oktobertag aber habe Sam B., offenbar ein Freund ihres Schwarms, den sie aber vorher noch nie gesehen hatte, angerufen und ihr gesagt, sie solle sich mit ihm an der Konstablerwache treffen – ihr Schwarm wolle sich heimlich mit ihr in Preungesheim treffen, er werde sie zum Treffpunkt bringen.
Ihr sei die Sache zwar nicht ganz geheuer gewesen, auch wenn die Freunde ihres Schwarms ihr gegenüber „eigentlich immer korrekt“ aufgetreten seien und auch Sam B. sie immer wieder beruhigt habe, sie könne ihm vertrauen. Richtig Verdacht habe sie erst geschöpft, als Sam B. ihr im Treppenhaus des ihr unbekannten Hauses in Preungesheim gesagt habe, ihr Freund in spe erwarte sie im Kellerverschlag – das sei sonst nicht seine Art gewesen. Aber da sei es schon zu spät gewesen, B. habe sie nicht mehr fortgelassen und in den Keller gezwungen.
Zumindest am ersten Verhandlungstag verteidigt sich Sam B. schweigend, also gar nicht, und wie sein Verteidiger andeutet, werde sein Mandant diese Linie auch beibehalten. Bislang sind drei Verhandlungstage eingeplant, das Urteil soll Ende Januar kommen.