Hunde im Verfassungsschutzgesetz

Schwarz-Grün legt umfassende Änderungen vor, die überhaupt nichts mit dem Geheimdienst in Hessen zu tun haben.
Das geplante schwarz-grüne Verfassungsschutzgesetz wartet in seiner neuesten Fassung mit Überraschungen auf, die überhaupt nichts mit dem Verfassungsschutz zu tun haben. So will die Koalition mit umfassenden Änderungen an dem Entwurf, die sie in dieser Woche vorlegte, den sogenannten Hundeführerschein einführen – also die Sachkundepflicht für Hundehalter. Daneben ist eine „Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht aller Hunde, unabhängig von der Rasse oder der Größe“ vorgesehen.
Der FDP-Abgeordnete Wolfgang Greilich sagte am Donnerstag im Innenausschuss, der 57-seitige Änderungsantrag von Schwarz-Grün sei „ein Gesetzentwurf zur grundsätzlichen Novellierung des Polizeigesetzes“. Ähnlich urteilte die SPD-Innenpolitikerin Nancy Faeser. Beide verlangten, dass es daher auch eine weitere Anhörung von Fachleuten für das Gesetz geben müsse.
Bei der ersten Anhörung im Februar war es um den ursprünglichen Entwurf gegangen, der dem Verfassungsschutz die Einführung der Onlinedurchsuchung mit Hilfe eines sogenannten „Hessentrojaners“ erlauben sollte. Nach geballter Kritik von Fachleuten, aber auch aus der grünen Partei, nahm die Koalition von diesem Plan Abstand. Die Onlinedurchsuchung soll der Polizei vorbehalten bleiben.
„Spielregeln missachtet“
CDU und Grüne verkündeten den Kurswechsel vor zwei Wochen. Erst am Dienstagabend versandten sie ihre 57 Seiten mit Änderungswünschen an alle Fraktionen. SPD und FDP werteten es als „Missachtung demokratischer Spielregeln“, dass das umfassende Paket derart kurzfristig vorgelegt wurde und nun „im Schweinsgalopp“ beschlossen werden solle. „So kann man mit einem Gesetz, das immerhin den Kern der Privatsphäre aller Bürgerinnen und Bürger berührt, nicht umgehen“, sagte Faeser.
Umso mehr drangen die Oppositionsparteien auf eine sorgfältige Beratung, als sie entdeckten, dass weitere Polizei- und Sicherheitsfragen in das Gesetz aufgenommen worden waren. So soll mit dem Paket im Hessischen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (HSOG) die Option geschaffen werden, „zur Gefahrenvorsorge in der Hundeverordnung Sachkunderegelungen für das Halten und Führen aller Hunde zu treffen sowie eine Chip- und Registrierungspflicht vorzusehen“. Mit der Registrierung könnten „auch nichtstaatliche Stellen beauftragt werden“, heißt es weiter – wohlbemerkt in Änderungen zum „Gesetz zur Neuausrichtung des Verfassungsschutzes in Hessen“. Ein „Hundeführerschein“ gilt als Mittel, um gegen die Gefahren von bissigen Hunden vorzugehen. Hundehalter sollen dadurch in die Lage versetzt werden, richtig mit ihren Vierbeinern umzugehen.
Zufällig befasste sich der Innenausschuss in der Sitzung auch an anderer Stelle mit der Vorsorge gegen gefährliche Hunde. Die Linke hatte beantragt, die „Rasseliste“ abzuschaffen, in der als gefährlich geltende Hunderassen registriert werden. Studien hätten „gezeigt, dass die Gefährlichkeit eines Hundes sich nicht aus der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Rasse ergibt“, so die Linke. Notwendig seien „neue Regelungen zur Prävention von Hundebissen“ wie „Sachkundenachweis, eine Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für alle Hunde sowie ein Wesenstest für auffällig gewordene Hunde“. In diese Richtung bewegt sich nun auch die schwarz-grüne Koalition, will aber gleichzeitig an der Rasseliste festhalten. Der Linken-Antrag wurde daher von CDU, Grünen und FDP abgelehnt.