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Gaspreise
HSE-Tarif untersagt
Das OLG Frankfurt untersagt, dass die HSE-Tochter Entega Gaskunden einen höheren Preis in Rechnung stellt, als Kunden des auch zu HSE gehörenden Anbieters E-Ben zahlen.
In der seit Jahren immer wieder auch mit gerichtlichen Mitteln ausgetragenen Auseinandersetzung zwischen dem Darmstädter Energieversorger HSE und seinem Mitbewerber GGEW aus Bensheim hat letzterer einen Zwischenerfolg vor Gericht erzielt.
Das OLG Frankfurt hat in einem am Dienstag verkündeten Urteil laut GGEW untersagt, dass die HSE-Tochter Entega Gaskunden einen höheren Preis in Rechnung stellt, als Kunden des auch zu HSE gehörenden Anbieters E-Ben zahlen. Laut GGEW - die im Verfahren nicht beteiligt war - können Entega-Kunden nun eine Absenkung des Tarifs und Schadenersatz fordern.
Ganz anders stellt Jürgen Hein-Benz von der HSE die Lage dar. Für ihn ist das Urteil eines "zur Verhinderung von Wettbewerb", gegen das die HSE Revision einlegen werde. Das Bundeskartellamt habe 2007 im gleichen Verfahren Marktzutrittspreise für zulässig erklärt. Das noch nicht rechtskräftige Urteil habe keine Auswirkungen über die Kläger hinaus. Mittlerweile seien die Tarife von Entega und E-Ben vergleichbar.
Das Kernversorgungsgebiet von GGEW sind die Gemeinden Alsbach-Hähnlein, Bickenbach, Seeheim-Jugenheim, Bensheim, Zwingenberg und Lampertheim, die auch GGEW-Aktionäre sind. HSE und GGEW sind sich schon lange nicht grün; eskaliert ist der Streit, seit HSE Mitte 2006 im GGEW-Stammgebiet an der Bergstraße auf Kundenfang ging. (ust)