Schnee an Haltestellen schippen
Anlieger müssen räumen
Oberursel - Der Eigenbetrieb Bauen&Service Oberursel (BSO) erinnert in einer Mitteilung an die Räum- und Streupflicht im Winter. In den vergangenen Tagen habe es vermehrt Anfragen zur Schnee- und Eissituation an den U-Bahnstationen gegeben. Hier sei die Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main (VGF) fürs Räumen zuständig, so der BSO.
Anders verhalte es sich aber bei den Bushaltestellen: Hier seien die Anlieger in der Pflicht. Jeder, der eine Haltestelle am Gehweg vor seiner Tür hat, muss auch sie von Schnee und Eis befreien und streuen. Es werde auch immer wieder nach dem richtigen Streumaterial gefragt. Gestreut werden darf mit Sand, Splitt oder anderen abstumpfenden Materialien. Salz und Chemikalien dürfen nur in geringen Mengen verwendet werden und keinesfalls im Wurzelbereich von Bäumen und Sträuchern. Auch muss das Streumaterial nach der Schnee- und Eisschmelze wieder entfernt werden. jo