Schadenersatz für Pfusch am Bau

Stadt schließt Vergleich wegen fehlerhaften Taunabad-Dachs / Generalplaner haftet
Oberursel - Das Dach des Taunabades hat die Stadtverwaltung nicht nur Nerven gekostet, sondern auch Geld. Im Dezember 2014 wurde das neue Schwimmbad eröffnet, kurz danach stellte sich heraus, dass die Dämmung des Daches feucht wurde. Und zwar so feucht, dass das gesamte Dach saniert werden musste.
Verantwortlich für den Fehler war offenbar, wie gutachterlich festgestellt wurde, der von der Stadt beauftragte Generalplaner. Die Dampfsperre, die er geplant hatte, funktionierte nicht so, wie es hätte sein sollen. In einem Vergleich am 6. Dezember 2022 wurde der Stadt daher Schadenersatz in Höhe von 2 Millionen Euro zugebilligt. Das berichtete Stadtkämmerer Jens Uhlig (CDU) in der Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses. Die Stadt hatte bereits seit 2016 geklagt.
Er habe sich dafür entschieden, die Beträge öffentlich zu nennen, denn es gehe ja um das Geld der Bürger, erklärte Uhlig. Insgesamt habe die Stadt für die Dachsanierung (die 2019 fertig war) 2,9 Millionen Euro netto aufgewendet. 900 000 Euro davon entfielen aber auf Baumaßnahmen, die über die Reparatur des Schadens hinausgingen. Das seien etwa Sensoren zur Früherkennung von Feuchtigkeit im Dach und spezielle Bauteile gewesen, die künftigen Schäden vorbeugen sollen. Die Kalkulation mit dem Nettobetrag rühre daher, dass das Schwimmbad als gewerblicher Betrieb gelte, daher könne die Mehrwertsteuer geltend gemacht werden. Auch die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten bekomme die Stadt erstattet. Zudem verzichte der Generalplaner auf eine Honorar-Restforderung in Höhe von 109 000 Euro. An der Stadt blieben noch 100 000 Euro für den Dachschaden hängen.
Eventuell erhalte die Stadt aber später noch Geld aus einem Verfahren gegen ein anderes Unternehmen, berichtete Uhlig weiter. Dabei gehe es um Ausführungsfehler, weitere Details könne er nicht nennen, weil dieses Verfahren noch laufe.
Nichts mehr zu holen sei dagegen bei der Firma, die die Glas-Metall-Fassade und die Fenster installiert und dabei Unheil angerichtet hatte. Da seien Teile falsch eingebaut worden und deshalb gerissen. Auf diesem Schaden in Höhe von rund 171 000 Euro werde die Stadt wohl sitzenbleiben. Für diesen Fehler könne der Generalplaner nicht haftbar gemacht werden. Und das Unternehmen, das die schlechte Arbeit ausführt habe, sei inzwischen insolvent.
Der Vergleich mit dem Generalplaner sei bis zum 31. Januar 2023 nicht widerrufen worden, das habe das Gericht bestätigt. Damit sei der Vergleich geschlossen. Die Schadenersatzzahlung werde im Haushalt 2022 verbucht, so Uhlig. Damit werde sie sich im Jahresabschluss niederschlagen. cg