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Konsens beim Baumschutz

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Zum Schutz der Bäume im öffentlichen Raum - wie hier im Rushmoorpark - will die Stadt sich selbst verpflichten. priedemuth
Zum Schutz der Bäume im öffentlichen Raum - wie hier im Rushmoorpark - will die Stadt sich selbst verpflichten. priedemuth © Jens Priedemuth

Umweltausschuss nur in Details der Satzung uneinig

Oberursel - Oberursel will sein Grün besser schützen: Am Mittwoch hat die Verwaltung im Bau-, Klimaschutz- und Umweltausschuss den Entwurf einer Baumschutzsatzung vorgelegt. „Mit der Satzung wird im gesamten Stadtgebiet ein umfassender Schutz der vorhandenen privaten Grünbestände sichergestellt“, heißt es in der Beschlussvorlage. Gärten mit prägendem Baumbestand hätten einen unmittelbaren Einfluss auf die Lebensqualität: „Positive Auswirkungen des Stadtgrüns sind dabei die ästhetische Qualität, die Verbesserung des Stadtklimas wie auch das Lebensraumangebot für wildlebende Tiere.“ Unter Schutz stehen sollen laut Entwurf künftig Laubbäume mit einem Stammumfang von mehr als 80 Zentimetern, Nadelbäume mit einem Stammumfang von mehr als 100 Zentimetern sowie freiwachsende Hecken, die mindestens drei Meter hoch und 15 Meter lang sind.

Oberurseler, auf deren Grundstücken ein oder mehrere Bäume wachsen, die die Kriterien erfüllen, werden verpflichtet, sie zu pflegen und zu erhalten: „Es ist nicht erlaubt, ohne Genehmigung das charakteristische Erscheinungsbild zu verändern, geschützte Bäume zu schädigen oder zu beseitigen“, heißt es. Wer fällen möchte oder anderweitige „Einwirkungen“ plant, die die „Lebensfähigkeit beeinträchtigen“, braucht eine Genehmigung.

Wird die Genehmigung erteilt, muss der Eigentümer auf eigene Kosten für Ersatz sorgen. Ist dies nicht möglich, auch nicht auf einer alternativen Fläche, werden Ausgleichszahlungen zwischen 1500 und 2500 Euro fällig, die beantragt werden müssen und zweckgebunden ins Stadtgrün fließen. Teurer könnte es für alle werden, die illegal zur Motorsäge greifen: Wer geschützte Bestände ohne Genehmigung beseitigt oder die Ersatzpflanzung nicht fristgerecht nachweist, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 100 000 Euro Geldbuße geahndet werden kann. Der Ausschuss begrüßte das Papier und diskutierte rege die Details. Letztlich meldete die OBG Beratungsbedarf an, woraufhin die Vorlage nicht abgestimmt, sondern vertagt wurde. Die Fraktion habe noch nicht mit ihrem Fachmann über den Satzungsentwurf sprechen können, begründete Marion Unger (OBG). Sie vermisst außerdem eine Beispielrechnung zu den Gebühren, die die Stadt für jede Genehmigung oder Versagung einer Fällung in Rechnung stellen will.

Bedeutender Schritt

Michael Reuter (CDU) erinnerte daran, dass Nachbarkommunen ihre Bestände schon seit Längerem schützten: „Es ist ein bedeutender Schritt, dass jetzt auch wir eine Baumschutzsatzung bekommen.“ Mit dem Entwurf sei man „weitgehend zufrieden“ - damit die Verwaltung nicht so viele Geschäftsvorgänge belasteten, plädierte Reuter allerdings dafür, die Definition zu ändern: Unter Schutz stehen sollten Laubbäume erst ab 90 und Nadelbäume ab 120 Zentimetern Stammumfang. Laut Stephan Schwarz (Grüne) wird die Satzung in jedem Fall für mehr Klarheit sorgen: „So fällt den Bürgern die Entscheidung leichter, ob sie einen Baum beseitigen sollen oder nicht.“ Die Regelungen führen dazu, dass die Bestände besser gepflegt und weniger Bäume gefällt werden. Thomas Fiehler (ULO) schlug vor aufzunehmen, dass die Ersatzpflanzungen klima- beziehungsweise trockenheitsresistent sein sollten.

Auch Claudia von Eisenhart Rothe (Klimaliste) freut sich, „dass über alle Fraktionen hinweg Konsens herrscht, dass wir in Oberursel mit unseren Bäumen sorgsamer umgehen müssen“. Von Eisenhart Rothe plädierte deshalb auch dafür, zumindest für Laubbäume bei den vorgeschlagenen 80 Zentimetern zu bleiben. Walter Breinl (SPD) schloss sich an: „Der Laubbaum ist ein Stück Taunus und besonders schützenswert.“ Überhaupt: Das Argument, es gäbe womöglich zu viele Fälle, ziehe nicht, meint Ingmar Schlegel (Linke). „Wenn wir den Umfang so hoch ansetzen, dass es in Oberursel keine Bäume mehr gibt, führen wir das Ganze ad absurdum.“

Beschlossen werden kann die Satzung nun frühestens im Mai. Auch einen Leitfaden soll es geben, wie Rathauschefin Antje Runge (SPD) ankündigte. Darüber hinaus wolle sich die Stadt per Dienstanweisung verpflichten, die Bäume im öffentlichen Raum zu schützen, die von der Satzung ausgenommen sind. mrm

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