Mietspiegel-Befragung beginnt

Bis Ende des Jahres gibt’s eine qualifizierte Übersicht für die Stadt
Bad Homburg - Spätestens zum 31. Dezember muss Bad Homburg einen Mietspiegel vorweisen können. Das hat der Gesetzgeber im Juli 2022 festgelegt - nicht nur für Bad Homburg, sondern für alle Kommunen mit mehr als 50 000 Einwohnern. Damit wird in Bad Homburg auch ein vergleichsweise uralter Stadtverordnetenbeschluss umgesetzt. Im August 2011 hatte das Parlament mit breiter Mehrheit für einen Mietspiegel votiert. Jetzt ist er Pflicht, jetzt soll er kommen.
Der Mietspiegel dokumentiert die ortsübliche Vergleichsmiete für verschiedene Wohnungstypen und soll unter anderem Interessenten dabei helfen zu prüfen, wie hoch oder niedrig die aufgerufene Miete für ein Objekt im Vergleich zu vergleichbaren Wohnungen in der Umgebung ist. Auch Eigentümer können sich am Mietspiegel orientieren, wenn sie eine Wohnung vermieten wollen.
Bad Homburg hat sich entscheiden, einen qualifizierten Mietspiegel von einer externen Firma erstellen zu lassen. Den formalen Auftrag an die Verwaltung, den entsprechenden Prozess zu starten, erteilte die Stadtverordnetenversammlung am 21. Juli 2022. Charmant: Von den geschätzten 80 000 Euro, die für einen qualifizierten Mietspiegel fällig sind, übernimmt das Land 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Entscheidend für die praktische Anwendbarkeit sei die Qualität des Mietspiegels - und da habe der qualifizierte Mietspiegel unbestreitbare Vorteile. „Diese Variante gibt beiden Parteien, Vermietern wie Mietern, ein hohes Maß an Rechtssicherheit und sorgt für Transparenz“, betont die zuständige Dezernentin Lucia Lewalter-Schoor (SPD) zum Auftakt der entscheidenden Phase der Erhebung, die dieser Tage vom beauftragten ALP-Institut für Wohnen und Stadtentwicklung gestartet wird, das unter anderem bereits qualifizierte (Tabellen-)Mietspiegel für Städte wie Berlin, Hannover oder Heilbronn erstellt hat. Veröffentlicht werden und kostenlos zugänglich sein soll der Homburger Mietspiegel offenbar spätestens am 1. Dezember.
15 000 Mietwohnungen in der Stadt
Dazu erhalten 3000 zufällig ausgewählte Haushalte Post. Wobei: Ganz zufällig ist die Auswahl natürlich nicht. Haushalte, in denen die Eigentümer die Immobilie nutzen, wurden vorher ebenso herausgefiltert wie sogenannte Sonderadressen, also öffentlich geförderte Wohnungen oder Unterkünfte. Im Fall von Bad Homburg verbleiben etwas weniger als 15 000 „echte“ Mietwohnungen, so dass die Stichprobe rund 20 Prozent dieser Haushalte umfasst. Dabei kommen aber auch davon nicht alle infrage. Wohnungen, deren Miete wegen eines Dienst-, Arbeits-, Verwandtschafts- oder Freundschaftsverhältnisses ermäßigt ist, werden nicht berücksichtigt. Im Mietspiegel werden zudem nur Mietverhältnisse erfasst, die in den vergangenen sechs Jahren geschlossen oder verändert wurden.
Die Befragung erfolgt über einen Fragebogen. Er kann schriftlich beantwortet werden, es gibt aber auch über einen Zugangscode die Möglichkeit, ihn online zu bearbeiten, wie die Stadt in einer Pressemitteilung erklärt. Das Vorhaben sei mit dem örtlichen Mieterbund und dem Eigentümer-Verein Haus & Grund Hochtaunus sowie der Hochtaunus Baugenossenschaft und der GWH Wohnungsbaugesellschaft als große Genossenschaften abgestimmt. „Es war uns wichtig, auch Vertreter von Vermieter- und Mieterseite einzubinden. Denn schlussendlich soll der Mietspiegel von allen Parteien anerkannt werden“, so Lewalter-Schoor.
Sie bittet alle Haushalte, die einen Fragebogen zugeschickt bekommen, diesen gewissenhaft auszufüllen, und erinnert daran, dass die Teilnahme verpflichtend ist: „Es ist wichtig, dass sich alle beteiligen. Denn nur über eine stichhaltige Probe erhalten wir einen realistischen Datenbestand.“
Wie ALP mitteilt, hat die Stadt das Institut zusätzlich zur Mietspiegelerstellung mit der Durchführung einer kurzen Haushaltsbefragung beauftragt. Die Teilnahme an dieser Befragung ist allerdings freiwillig. „Wir möchten Sie jedoch herzlich bitten, am Ende der Mietspiegelbefragung mit der Haushaltsbefragung Wohnen fortzufahren“, heißt es dazu von ALP.
Im Rahmen der Erhebung zum Mietspiegel bekommen auch die Eigentümer der ausgewählten Wohnungen Post und sind somit aufgefordert, Angaben zu den Objekten zu machen. Auszufüllen ist der Fragebogen bis spätestens Freitag, 28. April.
Bei inhaltlichen Fragen können sich die ausgesuchten Bürger per E-Mail an mieten@alp-institut.de oder unter Telefon 0 40 / 3 34 64 76 54, montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr, an ALP wenden. Das Institut hatte in seinem Anschreiben an die Bürger versehentlich eine falsche Telefonnummer angegeben.