1. Startseite
  2. Rhein-Main
  3. Hochtaunus
  4. Bad Homburg

Heulager im Fokus der Behörden

Erstellt:

Kommentare

Luftbild vom Gestüt in Dornholzhausen vor dem Brand.
Luftbild vom Gestüt in Dornholzhausen vor dem Brand. archiv © tz

Behörde fordert Stellungnahme der Bauaufsicht wegen Erlenhof-Neubau

Bad Homburg - Wurde auf dem Gelände des Gestüts Erlenhof in Dornholzhausen ein Schwarzbau errichtet? Der frühere Vorsitzende des Naturschutzbeirates der Stadt, Dr. Rolf Hennes, hatte diesen Verdacht und stellte im November im Klima- und Umweltausschuss einige Fragen zu dem Neubau an den Leiter der Bauaufsicht. Eine formal und inhaltlich befriedigende Antwort habe er nicht erhalten, deshalb habe er im Januar im Rahmen einer Fachaufsichtsbeschwerde das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt gebeten zu prüfen, ob dies nicht ein Verstoß gegen das Hessische Datenschutz- und Informationsgesetz sei.

Das RP teilte auf Nachfrage mit, es habe bei der Stadt die entsprechenden Berichte angefordert. „Die Berichtsfrist läuft derzeit noch. Erst danach können die Obere Bauaufsichtsbehörde und die Obere Naturschutzbehörde die Beschwerde bearbeiten“, so ein RP-Sprecher.

Die Frist endet laut Stadt am 2. März. Die Bauaufsicht arbeite derzeit an besagten Stellungnahmen, erklärt Rathaus-Sprecher Marc Kolbe. Die Stadtverwaltung sei aber bereits vor der Fachaufsichtsbeschwerde alarmiert und in der Sache tätig gewesen, nachdem Hennes im November das Thema aufgerufen habe.

Was die Stadt dem RP genau mitteilen wird, will Kolbe mit Hinweis auf die Vertraulichkeit zwischen den Behörden nicht sagen. Aber klar sei, dass ein Neubau auf dem Gestütsgelände „aus unserer Sicht problematisch“ sei. Deshalb werde nun geprüft, ob bei Errichtung des Wirtschaftsgebäudes gegen Vorschriften verstoßen worden sei. Dem Gestüt könnte ein Zwangsgeld oder ein Ordnungswidrigkeitsverfahren drohen. Auch kann die Nutzung des Gebäudes untersagt werden. Wie die Behörden dies auf dem abgeschotteten Gelände dann nachprüfen wollen, ist allerdings eine andere Frage. Wie Hennes bemängelt, handele es sich um ein zweigeschossiges Wirtschaftsgebäude mit einer größeren Grundfläche - in den zur Genehmigung eingereichten Unterlagen sei nur von einer „Miste“ die Rede gewesen.

Ersatz für Gebäude, die 2019 abbrannten

Es sei im Außenbereich errichtet worden; dort greift kein Bebauungsplan, weshalb der Naturschutzbeirat sein Veto abzugeben hat. Zudem stehe das Gebäude in einer Kaltluftschneise sowie in unmittelbarer Nähe des Heuchelbachs - ihm sei nicht bekannt, ob der gesetzlich vorgeschriebene Gewässerrandstreifen eingehalten wurde, so Hennes: „Unter Klimaschutzaspekten hätten diese nicht genehmigt werden können.“

Hennes will erfahren haben, dass erst im Dezember 2022 - „also erst nach Fertigstellung und nachdem ich die Sache publik gemacht hatte“ - ein Bauantrag für das Wirtschaftsgebäude gestellt wurde.

Der frühere NSB-Vorsitzende - er legte im Januar den Vorsitz nieder, weil der Verwaltung seiner Ansicht nach nicht an einer konstruktiven Zusammenarbeit mit den Naturschutzverbänden gelegen sei - wirft der Stadt vor, schon mindestens seit Juli von dem regelwidrigen Bauvorhaben gewusst zu haben. Denn von dort sei die Verschmutzung des Heuchelbachs im Mai 2022 mit weißer Farbe ausgegangen. Vertreter der Stadt und des Kreises hätten dies an Ort und Stelle begutachtet; das habe ihm ein Kreis-Mitarbeiter bestätigt. Passiert sei aber nichts.

Bauherr Dr. Sven Rothenberger äußert sich nun auch zu den Vorwürfen. Er verweist auf den Großbrand auf dem Gestüt im Februar 2019 - damals war ein Stall bis auf die Grundmauern niedergebrannt, und die benachbarte 50 mal 50 Meter große Reithalle wurde schwer beschädigt. Fünf Pferde verendeten in den Flammen. Der fragliche Neubau - ein Lager für Heu, Stroh und Späne - sei Ersatz für das, was damals abgebrannt sei, sagt Rothenberger. Die Pläne habe er im selben Jahr im Rahmen eines Masterplans für den Wiederaufbau dem NSB präsentiert und Verbesserungsvorschläge eingearbeitet. „Ich gehe davon aus, dass das Gebäude privilegierungsfähig ist“ - also im Außenbereich gebaut werden darf -, „weil es dem landwirtschaftlichen Betrieb zum Nutzen ist“, so Rothenberger mit Blick auf sein Gestüt. Was die Vorwürfe der fehlenden Baugenehmigung betreffe, so habe er sich schriftlich gegenüber der Stadt geäußert.

Auch interessant

Kommentare