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Flörsheim und Bad Homburg beschränken Kulturveranstaltungen

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Wegen der Corona-Pandemie gilt bei städtischen Kulturveranstaltungen in Flörsheim und Bad Homburg die 2G-Regel: Ausschließlich geimpfte und genesene Menschen (Ausnahme Kinder unter zwölf Jahren) haben Zutritt.

Ob Kabarett, Wanderungen oder Kulturfahrten: „Wir möchten wieder zu einem normalen Kulturbetrieb kommen“, sagt der Flörsheimer Bürgermeister Bernd Blisch (CDU) in einer Mitteilung. Um der Corona-Pandemie weiter Einhalt zu gebieten, gilt deshalb ab sofort bei Veranstaltungen der Stadt, die im Flörsheimer Keller oder in der Kulturscheune stattfinden, die 2G-Regel: Nur Geimpfte oder Genesene haben Zutritt. Wegen der beengten Platzverhältnisse sei das notwendig. Bei Veranstaltungen in der Stadthalle gilt die 3G-Regel, hier dürfen auch Personen mit Corona-Negativnachweis rein. Bei Kulturfahrten gilt ebenfalls 2G.

Bei Kinderveranstaltungen, die im Flörsheimer Keller oder in der Kulturscheune stattfinden, gilt die 2G-Regel nur für erwachsene Begleitpersonen. Für Kinder unter zwölf Jahren genügt ein Negativnachweis, zum Beispiel das Testheft der Schule. Kinder, die noch nicht eingeschult worden sind, benötigen keinen Negativnachweis.

Ähnlich wie in Flörsheim handhabt es die Stadt Bad Homburg: 2G bei städtischen Veranstaltungen in Innenräumen, aber erst ab November. Ebenso wird es für Veranstaltungen der Kur- und Kongreß- GmbH im Kurtheater oder im Speicher gehandhabt.

Durch das 2G-Modell entfielen dafür die Maskenpflicht, die Pflicht zu Abstands- und Hygienekonzepten sowie die Kapazitätsbeschränkungen, teilt die Stadt mit. Auch hier gilt für Kinder unter zwölf Jahren beim 2G-Modell ein Negativnachweis. Bei Veranstaltungen, die vor dem 1. November stattfinden, wird noch das 3G-Modell angewendet.

„Das Offenhalten unserer städtischen Angebote wird nur möglich sein, wenn wir jetzt konsequent auf 2G umstellen“, erklärt auch Oberbürgermeister Alexander Hetjes (CDU). Kurdirektor Holger Reuter weist zudem auf die Wirtschaftlichkeit hin: „Mit dem 2G-Modell können wir wieder an die Kapazitätsgrenzen gehen.“

Bei den städtischen Veranstaltungen in Bad Homburg sind in erster Linie die Konzerte, Ausstellungen oder Kabarettabende in der Englischen Kirche von der 2G-Regel betroffen. In den Bürger- und Vereinshäusern entscheiden die Veranstalter:innen, welches Modell sie anwenden. pz

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