Carsten Härle, Fraktionschef der AfD Heusenstamm, angeklagt

Der Fraktionsvorsitzende der Heusenstammer AfD muss Anfang April wegen Volksverhetzung vor Gericht.
Der Fraktionsvorsitzende der AfD in der Heusenstammer Stadtverordnetenversammlung, Carsten Härle, wird sich nach FR-Informationen Anfang April wegen Volksverhetzung vor Gericht verantworten müssen. Die Hauptverhandlung soll am 9. April am Offenbacher Amtsgericht stattfinden. Ein Sprecher des Gerichts bestätigte auf FR-Anfrage den Termin – ohne jedoch Angaben zur Person des Angeklagten zu machen. Dass es sich dabei um Härle handelt, wurde der FR jedoch von zwei voneinander unabhängigen Quellen bestätigt.
Auch die zuständige Staatsanwaltschaft in Darmstadt wollte Härles Identität aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht bestätigen. Allerdings erklärte ein Sprecher auf Anfrage, dass tatsächlich gegen einen AfD-Politiker wegen des Verdachts der Volksverhetzung ermittelt wird. Dem Angeklagten würden Äußerungen im sozialen Netzwerk „Facebook“ vorgeworfen, in denen der Massenmord an den Juden durch die Nationalsozialisten „bagatellisiert“ werde.
Härle war in der Vergangenheit immer wieder durch Facebook-Einträge aufgefallen, in denen er etwa behauptete, dass die Alliierten den Zweiten Weltkrieg begonnen hätten, oder verurteilte Holocaust-Leugner wie Horst Mahler oder Ursula Haverbeck als „Märtyrer“ bezeichnete. In einem Gutachten des Bundesverfassungsschutzes über verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der AfD wird Härle mehrfach erwähnt. Ende Januar hatte die hessische AfD ein Ausschlussverfahren gegen Härle in die Wege geleitet.