„Reichsbürger“ entwaffnet

Das Land Hessen zieht 112 Schusswaffen von Reichsbürgern ein.
In Hessen besitzen mindestens 33 sogenannte Reichsbürger ganz legal Waffen. Sogar 55 Personen aus dieser Szene verfügen über waffenrechtliche Erlaubnisse, könnten sich also im Prinzip eine Waffe beschaffen. Das geht aus einer Antwort von Innenminister Peter Beuth (CDU) auf eine Anfrage des FDP-Innenpolitikers Stefan Müller hervor.
Die Zahl der bewaffneten „Reichsbürger“ ist zwar schon zurückgegangen. „Aber es sind immer noch zu viele“, urteilt Freidemokrat Müller. Zudem geht der Abgeordnete von einer „relativ hohen Dunkelziffer“ aus.
Das legt auch die Antwort von Minister Beuth nahe. Die Szene der „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ sei durch „eine hohe Affinität zu Waffen“ gekennzeichnet, stellt der CDU-Politiker fest. Es sei nicht auszuschließen, „dass zumindest ein Teil der Szene dazu bereit ist, sich illegal Waffen zu beschaffen“.
Auf Anfrage der FR ergänzte das Innenministerium weitere Details. Danach wurden im vergangenen Jahr elf „Reichsbürgern“ die Waffen abgenommen oder die waffenrechtlichen Erlaubnisse entzogen. Insgesamt 112 Waffen seien „im Zuge von waffenrechtlichen Widerrufsverfahren“ abgegeben worden. Sieben „Reichsbürger“ hätten allerdings gegen das Vorgehen geklagt. Die Prozesse liefen noch, heißt es aus dem Innenministerium.
Die sogenannten Reichsbürger und Selbstverwalter sind Menschen, die den bundesdeutschen Staat und seine Institutionen nicht anerkennen. Nach Angaben des Innenminister pflegen sie teilweise „völkisches Gedankengut“, wonach die Zugehörigkeit zum deutschen Staat allein von der ethnischen Abstammung abhängig sei. Manche „Reichsbürger“ sähen die ehemaligen deutschen Gebiete jenseits der Oder-Neiße-Linie weiterhin als Teil Deutschlands.

Hessen bemüht sich darum, dass Menschen aus dieser Szene grundsätzlich die Zuverlässigkeit abgesprochen wird, die zum Führen eine Waffe notwendig ist. Die Waffenbehörden würden in Hessen „angehalten, bei Zugehörigkeit zur Szene der ,Reichsbürger und Selbstverwalter‘ waffenrechtliche Erlaubnisse und Schusswaffen zu entziehen oder entsprechende Anträge zu versagen“, berichtet Beuth.
Hessen fordert daher, dass die Waffenbehörden regelmäßig auch beim Verfassungsschutz anfragen, ob Erkenntnisse über extremistische Bestrebungen gegen eine Person vorliegen, bevor sie eine Erlaubnis erteilen. In Hessen übermittele der Verfassungsschutz „in begründeten Verdachtsfällen“ bereits Erkenntnisse an Waffenbehörden, um den Waffenbesitz von Extremisten zu unterbinden, berichtete Beuth.
Er unterstützt Bestrebungen auf Bundesebene, dass dies zur Regel wird. Ein Antrag, der von den Innenministern Boris Pistorius (SPD, Niedersachsen) und Lorenz Caffier (CDU, Mecklenburg-Vorpommern) eingebracht worden war, ist vom Bundesrat beschlossen worden und liegt dem Bundestag zur Entscheidung vor.
Die Verfassungsschutz-Abfrage würde nicht nur „Reichsbürger“ vom Waffenbesitz ausschließen. Sie beträfe auch andere Menschen, die der Verfassungsschutz als Extremisten einstuft. So wurde die bundesweite Initiative als Konsequenz aus dem Entstehen der rechtsextremen Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) ins Leben gerufen.