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Hessen: Polizei erhält keine Infizierten-Listen

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Von: Hanning Voigts

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Laut einem Bericht von „Netzpolitik.org“ hat die Polizei in mehreren Bundesländern Zugriff auf Listen mit Corona-Infizierten. In Hessen bekommen die Beamten solche Daten nur in begründeten Einzelfällen.

Die hessische Polizei erhält nur in begründeten Einzelfällen Zugriff auf persönliche Daten von Menschen, die sich mit dem neuen Coronavirus infiziert haben. Wie ein Sprecher des hessischen Innenministeriums der Frankfurter Rundschau mitteilte, könnten Polizisten eine Anfrage beim jeweils zuständigen Gesundheitsamt stellen, wenn sie etwa bei einer Kontrolle bespuckt oder angehustet würden. Sie könnten auch Informationen erfragen, wenn beispielsweise der Verdacht bestünde, dass eine infizierte Person gegen eine behördlich angeordnete Quarantäne verstoße.

In solchen Einzelfällen bräuchten Polizisten Daten zu Infektionen, um ihre eigene Gesundheit schützen zu können, teilte der Sprecher mit. Es gebe keine Statistik dazu, wie oft es solche Fälle bereits gegeben habe. Massendaten oder Listen mit infizierten Personen würden der hessischen Polizei aber nicht zur Verfügung gestellt. Sollten Gesundheitsämter im Einzelfall persönliche Daten zur Verfügung stellen, würden diese bei der Polizei „nicht gespeichert und auch nicht auf sonstige Weise weiterverarbeitet“.

Das Nachrichtenportal „Netzpolitik.org“ hatte am Donnerstag berichtet, dass die Polizei in mehreren Bundesländern Zugriff auf Listen erhalten haben, in denen Namen, teils aber auch Adressen, Geschlecht und weitere persönliche Daten von Corona-Infizierten und Covid-19-Erkrankten stehen.

Datenweitergabe gestoppt

Dem Bericht zufolge hatten etwa Gesundheitsämter und Kommunen in Baden-Württemberg entsprechende Informationen an die Polizei weitergegeben. Auch in Niedersachsen, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern seien Informationen über Corona-Infizierte an Polizeidienststellen geflossen. In mehreren der genannten Bundesländer stößt diese Praxis laut dem Bericht auf teils deutliche Kritik der jeweiligen Datenschutzbeauftragten.

Wie „Netzpolitik.org“ weiter berichtet, wurde die Weitergabe von Daten an die Polizei in Bremen und Baden-Württemberg aufgrund der Kritik zunächst gestoppt. In Brandenburg, Berlin, Nordrhein-Westfalen, Thüringen und dem Saarland findet demnach keine Weitergabe von Corona-Listen statt.

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