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Hessen: Land berät Eigentümer bei der neuen Grundsteuer

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Von: Hanning Voigts

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Alle Eigentümer von Häusern und Wohnungen müssen bis Oktober Angaben beim Finanzamt machen. Foto: Monika Müller
Alle Eigentümer von Häusern und Wohnungen müssen bis Oktober Angaben beim Finanzamt machen. © Monika Müller Mueller

Ab 2025 wird die Grundsteuer auf Gebäude und Grundstücke neu berechnet. Damit die Reform für Eigentümer möglichst einfach wird, weitet das Land Hessen sein Beratungsangebot aus.

Mit 2,8 Millionen Informationsbriefen, 300 neuen Mitarbeiter:innen und ausgeweiteter Telefonberatung wollen die hessischen Finanzbehörden die Neuberechnung der Grundsteuer für Steuerpflichtige so einfach wie möglich machen. Ab dem 1. Juli beginne „vielleicht die größte Steuerreform der Nachkriegsgeschichte“, sagte Hessens Finanzminister Michael Boddenberg (CDU) am Freitag bei einer Pressekonferenz in Frankfurt.

Rund 2,8 Millionen Eigentümer:innen von Grundstücken, Wohnungen sowie Land- und Forstwirtschaftsbetrieben müssten bis zum 31. Oktober bei ihren Finanzämtern Erklärungen zu ihrem Eigentum machen, erläuterte Boddenberg. Mit diesen Angaben könnten die hessischen Kommunen dann ab dem Jahr 2025 die Grundsteuer auf neuer Datengrundlage erheben.

Weil die Grundsteuer je nach kommunalem Hebesatz teils niedriger, teils aber auch höher ausfallen kann, rechnet der Finanzminister nach eigenen Worten damit, dass es in den kommenden Monaten „auch Verunsicherungen und Informationsbedarfe“ geben werde. Für Verwirrung könne auch sorgen, dass die Eigentümer:innen jetzt neue Angaben machen müssten, die Grundsteuer aber 2023 und 2024 noch nach dem alten Modell fällig werde, sagte Boddenberg.

Wenige Angaben nötig

Grundsteuer

Die Grundsteuer ist eine Steuer auf Eigentum an Grundstücken und Gebäuden. Das Bundesverfassungsgericht hat ihre Berechnung 2018 für verfassungswidrig erklärt. Seit einer Reform gibt es ein Bundesmodell für eine Neuberechnung, von der die Bundesländer abweichen können.

In Hessen müssen etwa 2,8 Millionen Grundsteuerpflichtige vom 1. Juli bis 31. Oktober eine Erklärung zu ihrem Eigentum beim Finanzamt einreichen. Ab 2025 wird die Steuer dann nach dem Landesmodell neu berechnet.

Alle Informationen im Netz unter www.grundsteuer.hessen.de; hessische Servicehotline: 0800 522 53 35.

Deshalb schreibt das Land etwa 2,8 Millionen Hessinnen und Hessen individuell an, hat im Internet eine Informationsplattform geschaltet und steht für telefonische Rückfragen nicht nur montags bis freitags, sondern im Juni und Juli auch jeden Samstag von 8 bis 13 Uhr zur Verfügung (siehe Kasten).

Da das hessische Modell zur Neuberechnung simpel sei und vor allem die Grundstücksgröße oder Wohnfläche und die Lage der Liegenschaft berücksichtige, müsse niemand Sorgen haben, mit den Formularen überfordert zu sein, betonte Boddenberg. Dies gelte gerade für Menschen, die nur ein Haus oder eine Wohnung besäßen, versicherte der Finanzminister.

Jürgen Roßberg, Leiter der Oberfinanzdirektion Frankfurt, sagte, die Steuerbehörden hätten 300 neue Mitarbeiter:innen ein- gestellt, um die Grundsteuerreform stemmen zu können. Grundsätzlich müssten die Eingaben über das Online-Portal „Elster“ gemacht werden, auf Antrag könnten Steuerpflichtige aber auch ein Papierformular erhalten. Da die meisten Angaben zur Wohnfläche oder zum Flurstück ihres Eigentums vorlägen, sei die Erklärung nicht kompliziert, betonte auch Roßberg.

Die Grundsteuer muss bundesweit für 35 Millionen Grundstücke neu berechnet werden, weil das Bundesverfassungsgericht die alten Berechnungsgrundlagen 2018 für verfassungswidrig erklärt hatte. Wie einige andere Bundesländer auch hat Hessen ein eigenes Modell zur Berechnung entworfen, das auf weniger Angaben beruht als das Bundesmodell. Minister Boddenberg betonte, man habe einen „Mittelweg“ zwischen Einfachheit und den gerichtlichen Vorgaben gewählt.

Die Grundsteuer beruht auf einem Messbescheid der Finanzämter, wird aber von den Kommunen nach einem eigenen Hebesatz erhoben. Die hessischen Kommunen nehmen damit etwa 1,2 Milliarden Euro pro Jahr ein. Die Neuberechnung soll gerechter sein, aber in der Summe nicht zu einer höheren Steuerbelastung führen. Die Umsetzung der Reform kostet das Land Hessen von 2020 bis 2024 etwa 65 Millionen Euro.

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