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Hochschule für Polizei
Klage gegen Rektorenberufung - Innenminister Beuth sieht sich im Recht
- vonPitt v. Bebenburgschließen
Der Streit über die Ernennung des Polizeivizepräsidenten Walter Seubert geht vor Gericht. Innenminister Peter Beuth verteidigt die Entscheidung.
Die Vergabe des Rektorenpostens an der Hessischen Hochschule für Polizei und Verwaltung wird rechtlich überprüft. Das Innenministerium in Wiesbaden teilte der Frankfurter Rundschau auf Anfrage mit, dort sei ein Widerspruch gegen die Berufung des Frankfurter Vizepolizeipräsidenten Walter Seubert auf den Posten eingegangen, über den das Ministerium zu entscheiden habe. Außerdem laufe ein Verfahren auf einstweiligen Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht Wiesbaden.
Innenminister Peter Beuth (CDU) hatte Seubert im November an die Spitze der Hochschule berufen, allerdings zunächst nur kommissarisch. Seubert wurde auch zum Leiter des Fachbereichs Polizei an der Hochschule bestellt, denn eine Fachbereichsleitung ist Voraussetzung dafür, zum Rektor ernannt zu werden.
Juristen melden Zweifel an, ob Beuth seinen CDU-Parteifreund Seubert ernennen durfte, einen früheren Frankfurter Stadtverordneten. Im hessischen Verwaltungsfachhochschulgesetz ist vorgesehen, dass nur hauptamtlich Lehrende aus der Hochschule für die Leitung eines Fachbereichs infrage kommen – und das war Seubert nicht. Um dann Rektor zu werden, müsste er „auf Vorschlag des Senats bestellt“ werden. Auch das war nicht geschehen.
Innenminister Beuth beruft sich auf Hochschulgesetz
Peter Beuth berief sich auf ein anderes Gesetz, das Hochschulgesetz. Danach könne das Ministerium „im Benehmen mit dem Senat“ eine Person vorübergehend mit dem Führungsposten betrauen. Allerdings sieht auch das Hochschulgesetz vor, dass die Fachbereichsleiter, dort Dekane genannt, stets Personen sein müssen, die am Fachbereich lehren.
Neben Seubert sollen sich zwei Professoren der Hochschule für die Ämter beworben haben. Der Widerspruch, der beim Ministerium eingelegt wurde, stammt offenbar von einer dieser Personen.
Hessens Innenminister Peter #Beuth könnte bei der Neubesetzung der Spitze der hessischen Hochschule für Polizei und Verwaltung geltende Regeln ignoriert haben, berichtet @PvBebenburg. https://t.co/vqNd4G5hRY
— Hanning Voigts (@hanvoi) November 25, 2020
Die Eingabe beim Verwaltungsgericht wurde hingegen laut Gerichtssprecherin Patricia Evers von einem Hochschulbeschäftigten eingereicht, der sich nicht um die Rektorenstelle beworben hatte. Er wende sich dagegen, dass die vorgeschriebene Mehrheit von Hochschullehrern in den Entscheidungsgremien der Hochschule nicht mehr gegeben sei, da der kommissarische Rektor kein Hochschullehrer sei. Der Kläger bezieht sich dabei auf den Schutz der Freiheit der Lehre.
Der Fall ist juristisch offenbar so verzwickt, dass bisher noch nicht einmal geklärt ist, welches Gericht zuständig ist. Das Verwaltungsgericht müsse entscheiden, ob es um Beamtenrecht oder Hochschulrecht gehe, sagte Sprecherin Evers. Im einen Fall wäre das Gericht in Gießen zuständig, wo der klagende Professor seinen Dienstsitz habe, im anderen Fall bliebe das Verfahren in Wiesbaden, da dort die Hochschule ihren Hauptsitz habe. (Pitt von Bebenburg)