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Hessen: Gleitklausel kann Baupreise erhöhen

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Von: Gregor Haschnik

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Mit der sogenannten Preisgleitklausel haben Firmen die Möglichkeit, Kostensteigerungen an Auftraggeber weiterzugeben. Sie greift aber nur unter ganz bestimmten Bedingungen.

Der Bauindustrieverband Hessen-Thüringen hat kürzlich mehrmals Alarm geschlagen und vor Baustopps und Insolvenzen gewarnt: Wegen des Kriegs in der Ukraine seien Rohstoffe knapp und viel teurer geworden, was viele Firmen in ihrer Existenz bedrohe. Um dem entgegenzuwirken, forderte der Verband unter anderem eine „Stoffpreisgleitklausel“ auf allen Baustellen des Landes und der Kommunen. Durch die Klausel könnten Unternehmen Kostensteigerungen weitergeben.

Jetzt hat das Hessische Finanzministerium, das bei Bauprojekten des Landes zuständig ist, auf Anfrage auf die Forderung reagiert. Ein Sprecher verwies auf das Vergabehandbuch des Bundes und einen aktuellen Erlass des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen zu „Lieferengpässen und Preissteigerungen wichtiger Baumaterialien als Folge des Ukraine-Kriegs“: Demnach könnten bei Produkten wie Stahl, Holz, Zement- und Erdölprodukten die Voraussetzungen für die Klausel vorliegen und diese zu vereinbaren sein.

Die Regelung gelte bis Jahresende auch auf Landesebene. Allerdings, schränkte das Ministerium ein, müsse die Preisgleitklausel restriktiv angewandt werden und komme nur bei erheblichen Preissprüngen bei bestimmten Stoffen und einem nicht kalkulierbaren Risiko in Betracht.

Der Bauindustrieverband vertritt nach eigenen Angaben mehr als 200 mittelständische und große Unternehmen. gha

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