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Grundsteuer: 77 Prozent der Erklärungen in Hessen fertig

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Von: Hanning Voigts

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Nach Ablauf der Frist zieht Hessen eine erste Bilanz zur Grundsteuer.

Nach Ablauf der Frist für die Abgabe der Erklärung zur Grundsteuer am Dienstag haben in Hessen rund 77 Prozent der Steuerpflichtigen alle notwendigen Angaben eingereicht. Bei den hessischen Finanzämtern seien etwas mehr als zwei Millionen Erklärungen eingegangen, teilte Finanzminister Michael Boddenberg (CDU) am Mittwoch mit. Mehr als 92 Prozent der Erklärungen seien digital eingereicht worden, sagte Boddenberg. „Mit dem Zwischenergebnis zum Fristende können wir gut leben.“

Weil die Grundsteuer in Deutschland nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ab 2025 auf neuer Grundlage erhoben werden muss, waren alle Eigentümer:innen von Grundstücken und deren Bebauung dazu aufgerufen, bis zum 31. Januar Angaben zu ihrem Eigentum zu machen. Die Frist hätte eigentlich bereits zum 31. Oktober vergangenen Jahres enden sollen, wurde aber noch einmal um drei Monate verlängert. Hessen hatte alle Steuerpflichtigen per Brief auf die Notwendigkeit der Erklärung hingewiesen und zahlreiche Hilfen zum Ausfüllen angeboten.

Finanzminister Boddenberg betonte, dass die Pflicht zur Grundsteuererklärung auch nach Ablauf der Frist gelte. Er hoffe, dass sich viele Betroffene mit Blick auf das Fristende gerade an die Arbeit gemacht hätten und in den kommenden Tagen und Wochen noch Erklärungen eintreffen würden. Die Abgabe sei weiterhin uneingeschränkt möglich.

Kassel ist spät dran

Nach Ostern würden Erinnerungsschreiben an alle dann noch säumigen Bürger:innen verschickt, hieß es aus dem Finanzministerium weiter. Wenn dann immer noch keine Angaben gemacht würden, müsse die Steuerverwaltung die Grundsteuer per Schätzung festsetzen. Das Land Hessen habe die Erklärungen für seine Grundstücke und Liegenschaften fristgerecht abgegeben, betonte Boddenberg. „Wir haben alles darangesetzt, diese Frist zu halten, und haben es geschafft.“

Nach Recherchen der Nachrichtenagentur dpa sieht das in manchen hessischen Kommunen anders aus: Kassel ist demnach spät dran und hat beim Finanzamt eine Fristverlängerung beantragt. Die Stadt Frankfurt konnte keine Aussage treffen, ob sie die Frist eingehalten habe, weil dafür unterschiedliche Ämter zuständig seien. Die Stadt Gießen hat die Frist demnach eingehalten.

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