Grüne Basis will keinen Staatstrojaner

Die Mitglieder der Grünen fordern beim Parteitag in Hanau eine Änderung des schwarz-grünen Entwurfs zur Reform des Verfassungsschutzgesetzes.
Die Landesmitgliederversammlung der Grünen hat am Samstag in Hanau eine Vorlage des Landesvorstands zur Reform des hessischen Verfassungsschutzgesetzes gekippt, die den Entwurf der schwarz-grünen Landesregierung unterstützte. Statt dessen stimmten die Delegierten mehrheitlich gegen die Entwicklung und Einführung eines so genannten Staatstrojaners, der Onlinedurchsuchungen von privaten Handys und Rechnern ermöglicht hätte. Angenommen wurde ein Antrag von grünen Netzpolitikern, der eine „offene und friedliche Cybersicherheitsstrategie“ des Landes einfordert. Die Landtagsfraktion der Grünen, die den Gesetzentwurf zusammen mit der CDU vorgelegt hatte, soll diesen Entwurf nun zurückziehen.
Der Abstimmung vorausgegangen war eine stundenlange, intensiv geführte Debatte. Die Befürworter verwiesen darauf, dass die Gefahr terroristischer Straftaten es nötig mache, die digitale Kommunikation weitgehender als bisher zu überwachen. Zudem trage der Gesetzentwurf eine grüne Handschrift. So gehe es neben der Onlineüberwachung auch darum, die Arbeit des Verfassungsschutzes besser zu kontrollieren und die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden zu verbessern. Zudem sei die Überwachung an strenge Voraussetzungen geknüpft. Die Kritiker des Gesetzentwurfes argumentierten, ein Staatstrojaner eröffne die Möglichkeit für Missbrauch und vergrößere die Gefahr, dass Sicherheitslücken in Programmen von Kriminellen und Terroristen ausgenutzt werden könnten.
Mit keinem anderen Thema haben sich die Grünen auf der Landesmitgliederversammlung am Samstag in Hanau so gequält wie mit der Frage, ob der Staat den Zugriff auf die Handys und Computer von Privatpersonen bekommen soll oder nicht. Eine Frage, die auch an das Selbstverständnis der Grünen als Bürgerrechtspartei geht.
„Wir wollen nicht die totale Überwachung“, rief Sigrid Clemens-Neumayer (Darmstadt). Mit dem Gesetzentwurf würden „zentrale Positionen der Grünen durch die Hintertür abgeräumt, so Björn Canders (Frankfurt). Die Entwicklung und der Einsatz digitaler Waffen wie einer Software zur Onlinedurchsuchung könnten keine Bestandteile einer verantwortungsvollen Sicherheitspolitik sein. Er sah darin eine Richtungsentscheidung für die Partei. Nach Einschätzung von Peter Löwenstein würde durch den Einsatz der Überwachungssoftware die IT-Sicherheit etwa in Kraftwerken oder Krankenhäusern gefährdet. Trojaner nutzen Lücken in Systemen. Wer also, wie dann der hessische Verfassungsschutz, diese Lücken nutzen wolle, habe kein Interesse mehr daran, diese zu schließen. Die Tür auch für den Missbrauch durch andere werde offen gehalten.
Mathias Wagner, Vorsitzender der Landtagsfraktion, sagte, es gehe darum, in der digitalen Welt Verbrechen ebenso verfolgen zu können „wie im echten Leben“. Der Gesetzentwurf sehe hohe Hürden für den Einsatz der Onlineüberwachung vor, etwa einen doppelten Richtervorbehalt. Zudem sollten nur einzelne Personen überwacht werden, die unter dem Verdacht schwerster krimineller und terroristischer Straftaten stünden.
„Es geht um eine schwierige Abwägung von Sicherheit und Grundrechten“, räumte die frischgewählte Landesvorsitzende Angela Dorn ein. Allerdings stünden die Grünen in der Verantwortung, dabei eine Balance zu finden. Ihrer Einschätzung nach schaffe der schwarz-grüne Gesetzentwurf diese Balance. Die bisherige Vorsitzende Daniela Wagner (Darmstadt) hatte argumentiert, der Gesetzentwurf trage eine grüne Handschrift und sei verhältnismäßig.
Karin Müller aus Kassel sagte; „Wir dürfen das Feld nicht der CDU überlassen, sondern müssen für ausgewogenes Verhältnis Freiheit und Sicherheit sorgen.“ Moderne Telekommunikation müsse durchsucht werden können, „Terroristen greifen auf diesem Weg das Herz des Staates an“.
Der Landtagsabgeordnete Jürgen Frömmrich, der den Gesetzentwurf zusammen mit Innenminister Peter Beuth (CDU) vorgestellt hatte, mahnte, Freiheit könne nur gelingen, wenn Sicherheit gewährleistet sei. Es sei fatal, den Sicherheitsbehörden diese Möglichkeiten der Überwachung zu verweigern.