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Öffentlicher Dienst
Gewerkschaften fordern mehr Mitbestimmung
- vonPeter Hanackschließen
Die Gewerkschaften wollen das Personalvertretungsrecht im öffentlichen Dienst Hessens modernisieren. Corona habe gezeigt, dass Personalräte mehr mitreden sollten.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) fordert für die Personalräte in Hessen mehr Mitspracherechte. Gerade die Corona-Pandemie habe deutlich gemacht, dass die Mitbestimmung im öffentlichen Dienst modernisiert werden müsse.
Michael Rudolph, Vorsitzender des DGB Hessen-Thüringen, sagte in einer Pressekonferenz am Freitag, es gehe nicht um kleinere Anpassungen. Nötig sei ein „Kulturwandel“. So sollten Personalräte auch selbst initiativ werden dürfen, wenn sie Veränderungen erreichen wollten, statt darauf warten zu müssen, vom Dienstherrn angehört zu werden.
Absichtserklärung
Im Koalitionsvertrag von CDU und Bündnis 90/Die Grünen heißt es: „Wir halten starke Interessenvertretungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Personalvertretung und Gewerkschaften für wichtige Einrichtungen, um die Interessen der Beschäftigten gegenüber den Dienstherren zu wahren. Wir wollen deshalb das Hessische Personalvertretungsgesetz fortentwickeln und im Dialog mit den Gewerkschaften die Mitbestimmung im öffentlichen Dienst zeitgemäß ausgestalten.“
„Homeoffice, mobiles Arbeiten, Digitalisierung, das sind alles Dinge, die in den vergangenen Monaten teilweise schnell umgesetzt werden mussten“, sagte Thomas Winhold, Fachbereichsleiter Gemeinden bei der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi Hessen. Dies sei häufig ohne hinreichende Regelungen geschehen. Künftig aber sei es nötig, dass dazu auch Personalräte ein Mitbestimmungsrecht erhielten. So seien beispielsweise Fragen des Datenschutzes oder der Versicherung zu klären. Das Leitbild müsse heißen: Mitbestimmung statt lediglich Mitwirkung.
Karin Schäfer, stellvertretende Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei Hessen, beklagte eine enorme Arbeitsverdichtung bei den Personalräten, auch durch den hohen Stellenzuwachs. Zudem sei der Qualifizierungsbedarf hoch, beispielsweise aufgrund der Digitalisierung der Verwaltungen.
Mitbestimmung solle es auch dann geben, wenn durch den Dienstherrn Aufträge vergeben würden, etwa wenn Dienstfahrzeuge mit neuen Reifen ausgestattet würden. „Wir möchten dann, dass diese Betriebe auch tariftreu sind, bislang können wir dabei aber nicht mitreden“, so Schäfer.
Peter Zeichner von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Hessen monierte, dass Personalräte häufig zu wenig Zeit für ihre Aufgaben zur Verfügung hätten. So gebe es lediglich eine bis zwei Stunden Freistellung je Woche, das sei „sehr dürftig“. Gerade in Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes seien die Anforderungen in der Pandemie sehr gewachsen, auch dort sei mehr Mitbestimmung nötig, so Zeichner.
Die Forderungen des DGB Hessen-Thüringen sind grundlegend. Bisher ist die Mitbestimmung so geregelt, dass im Streitfall eine aus Mitarbeitern und Vertretern des Dienstherrn besetzte Einigungsstelle lediglich eine Empfehlung aussprechen kann. Das letzte Wort aber hat der Dienstherr. Der DGB will das ändern und der Einigungsstelle die letzte Entscheidung überlassen.
Der Koalitionsvertrag von CDU und Grünen sieht eine Novellierung und „zeitgemäße Weiterentwicklung“ des hessischen Personalvertretungsgesetzes vor. Rudolph geht davon aus, dass Änderungen am bestehenden Gesetz mit der Regierungskoalition umsetzbar sein werden. Ob es allerdings tatsächlich zu dem geforderten „Kulturwandel“ kommen kann, wollte er nicht versprechen.