1. Startseite
  2. Rhein-Main

Gericht: Quarantäne war zulässig

Erstellt:

Von: Hanning Voigts

Kommentare

Mann scheitert vorm Verwaltungsgericht. Er war 2020 aus einem Risikogebiet eingereist.

Das Verwaltungsgericht Kassel hat die Klage eines Mannes abgewiesen, der sich juristisch gegen die Anordnung einer zweiwöchigen Quarantäne zu Beginn der Coronavirus-Pandemie gewehrt hatte. Die Klage gegen die vom Landkreis Waldeck-Frankenberg im Frühjahr 2020 angeordnete Absonderung sei unzulässig, befand das Gericht laut einer Pressemitteilung bereits Ende vergangener Woche.

Der Kläger hatte sich von Ende Februar bis Anfang März 2020 etwa zehn Tage in Mittelitalien aufgehalten, um in einem kleinen Dorf mit Verwandten an seinem Haus und dem dazugehörigen Weinberg zu arbeiten. Einen Tag nach seiner Rückkehr ordnete der Landkreis eine zweiwöchige häusliche Quarantäne an, weil der Mann sich in einem Corona-Risikogebiet aufgehalten habe. In seiner Klage gegen die Anordnung hatte der Mann betont, Mittelitalien sei zu der Zeit nur wenig betroffen gewesen, habe niedrigere Fallzahlen als Deutschland gehabt und er habe abgesehen von Einkäufen im Supermarkt gar keine Kontakte gehabt.

Das Gericht entschied, dass die Klage unzulässig sei, weil die Gefahr einer erneuten, ähnlichen Anordnung nicht gegeben sei. Die Rechtsgrundlagen seien mittlerweile völlig andere, die Umstände für die Feststellung der Rechtmäßigkeit der Quarantäne hätten sich also geändert. Außerdem hätte der Kläger sich bereits während der zweiwöchigen Quarantäne wehren und Eilrechtsschutz beantragen können, dies habe er aber nicht getan. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Auch interessant

Kommentare