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Justiz
Geldauflage nach tödlichem Unfall
Ein Lkw-Fahrer erfasst in Frankfurt einen Fahrradfahrer, der noch am Unfallort stirbt. Nun muss der Lkw-Fahrer eine Geldstrafe bezahlen.
Weil er mit einem Sattelschlepper einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht hatte, ist ein 53 Jahre alter Lkw-Fahrer am Dienstag vom Amtsgericht Frankfurt verwarnt worden. Sollte er eine Geldauflage von 300 Euro sofort und komplett bezahlen, wird ihm die verhängte Geldstrafe von 720 Euro (90 Tagessätze) erlassen.
Der Schlepper hatte im August 2018 in der Frankfurter Innenstadt an einer Fahrbahnverengung einen Fahrradfahrer erfasst und getötet. Aufgrund diverser Aufbauten und Vorhänge in der Fahrerkabine hatte der Fahrer den 60 Jahre alten Mann auf dem Fahrrad nicht gesehen. Der Radfahrer starb noch am Unfallort. Laut Urteil hätte der Fahrer den LKW mit den unübersichtlichen Aufbauten und Vorhängen nicht von seinem Vorgesetzten übernehmen dürfen. Das Gericht wertete die Schuld des Fahrers aber als „gering“, so dass eine Verwarnung mit Geldauflage ausreichend sei. Der Angeklagte hatte vor Gericht von seinen psychischen Problemen seit dem Unfall berichtet.
Mit einem Strafbefehl war der 53-Jährige ursprünglich zu einer Geldauflage von 3000 Euro verurteilt worden. Weil er zwischenzeitlich aber arbeitslos geworden ist, wurde die Summe reduziert. Das Urteil ist rechtskräftig. (dpa)