Fluglärmgegner müssen zahlen

Mainzer Fluglärmgegner müssen an die Stadt Frankfurt eine Strafe für wildes Plakatieren bezahlen. Wer die Plakate gegen Kurzstreckenflüge am Flughafen Frankfurt aufgehängt hat, ist allerdings weiter unklar.
Die Mainzer Fluglärmgegner müssen an die Stadt Frankfurt eine Strafe für wildes Plakatieren bezahlen. Obwohl Unbekannte dafür verantwortlich sind, teilte das Verwaltungsgericht Frankfurt am Freitag mit: „Das Gericht ist der Auffassung, dass ein ideelles Interesse der Fluglärminitiative Mainz e. V. an der Aufhängung der Plakate gerade auch im Frankfurter Stadtraum bestehe.“ Die Stadt habe demnach zu Recht eine Gebühr für „Sondernutzung“ verlangt.
Die Mainzer sprechen von einem „schweren Eingriff in die Betätigungsfreiheit unseres kreativen Vereins“. Der stelle regelmäßig Poster, Infomaterial und anderes auf seine Homepage zum Download zur Verfügung. „Dies ist nach dem Urteil mit dem Risiko verbunden, dass wir dafür haften, wenn Dritte die noch herzustellenden Plakate illegal aufhängen“, sagt Sprecher Lars Nevian.
Der Anlass für den Rechtsstreit liegt mehr als drei Jahre zurück. Bei einer Ortsbegehung in Frankfurt-Sachsenhausen hatten Mitarbeiter der Stadt die Plakate an Lichtmasten entdeckt, die zum Verzicht auf Kurzstreckenflüge aufriefen. Darauf stand ein Hinweis auf die Homepage-Adresse der Mainzer. Als Strafe für die Aktion hatte die Stadt 155 Euro gefordert. Gegen den Gebührenbescheid legten die Mainzer Flughafenausbaugegner Widerspruch vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt ein, der jetzt mündlich verhandelt wurde.