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Flüchtlinge: Hessischer Städtetag fordert Hilfe vom Bund

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Von: Hanning Voigts

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Viele Städte müssen aktuell Notunterkünfte für Flüchtlinge errichten, etwa hier in Darmstadt. Foto: Rolf Oeser
Viele Städte müssen aktuell Notunterkünfte für Flüchtlinge errichten, etwa hier in Darmstadt. © ROLF OESER

Die hessischen Kommunen müssen derzeit Tausende ukrainischer Flüchtlinge aufnehmen. der Hessische Städtetag fordert, dass der Bund dafür die Kosten übernimmt.

Der Hessische Städtetag fordert, dass der Bund die Kosten für die Unterbringung und Integration ukrainischer Kriegsflüchtlinge übernimmt. „Wir sind bereit, uns mit aller Kraft dieser Aufgabe zu stellen, aber wir brauchen jetzt endlich Klarheit seitens des Bundes“, sagte Heiko Wingenfeld (CDU), Oberbürgermeister der Stadt Fulda und Präsident des Städtetages, am Donnerstag nach einer Präsidiumssitzung vor Journalist:innen. Aufgrund von Erfahrungen der vergangenen Jahre rechne man damit, dass Kosten von etwa 3500 Euro pro Flüchtling und Monat für Unterbringung, medizinische Versorgung und Sprachkurse anfallen würden, sagte Wingenfeld.

Aufgrund des Kriegsgeschehens könne man derzeit nicht sagen, wie lange die nach Hessen geflüchteten Menschen blieben, so Wingenfeld. Man fühle sich aber verpflichtet, die Ukrainer:innen willkommen zu heißen und „die Weichen für eine Integration, für eine Teilhabe hier vor Ort zu stellen“. Damit die Kommunen eine Übersicht bekämen, wie viele Geflüchtete jeweils bei ihnen wohnten, sei es zentral, dass die Menschen schon an den Grenzen einheitlich registriert würden, forderte Wingenfeld. Da sie eher in die Ballungsräume gingen, gebe es zudem eine „sehr heterogene Situation“ in Bezug auf die aktuelle Belastung. Das Land Hessen müsse dafür sorgen, dass bei der Zuteilung von Flüchtlingen einbezogen werde, wie viele Ukrainer:innen bereits in einzelnen Städten lebten.

Die Kosten für Integration und Unterbringung könnten die Kommunen nicht aus eigener Kraft tragen, betonte Wingenfeld. „Wir als Städte sind schon seit Wochen in Vorleistung gegangen.“ Wenn Ukrainer:innen demnächst nach den Regeln des Sozialgesetzbuchs II versorgt werden sollten, dürfe dies nicht zu Lasten der Kommunen gehen, deren Leistungsfähigkeit schon durch den geplanten Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs und die Pandemiefolgen „auf harte Bewährungsproben“ gestellt seien.

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