Urteil in jahrelangem Streit: Gegner von „Aldi-Autobahn“ bekommen Recht

Das Verwaltungsgericht Darmstadt hat den Anwohnenden Recht gegeben und stuft die Abkürzung zwischen Trautheim und Nieder-Ramstadt als Feldweg ein.
Ein seit 16 Jahren währender Streit um einen asphaltierten Feldweg in Mühltal (Landkreis Darmstadt-Dieburg) hat sein – vorläufiges – Ende gefunden. Die Verlängerung der „Alten Dieburger Straße“ und der Verbindungsweg zur Straße „An der Flachsröße“ zwischen den Ortsteilen Trautheim und Nieder-Ramstadt darf ab 1. April nicht mehr befahren werden. Das hat das Verwaltungsgericht Darmstadt entschieden.
Da die Widerspruchsfrist gegen das Urteil am 18. März ungenutzt ablief, ist die Entscheidung nun rechtskräftig, wie das Verwaltungsgericht bestätigte. Die schmale Straße, auch als „Aldi-Autobahn“ bekannt, ist ein beliebter Schleichweg für alle, die von Darmstadt kommend zum Einkaufs- und Gewerbegebiet in Nieder-Ramstadt wollen.
Anwohnende hatten gegen die Gemeinde geklagt, weil sie sich am Verkehr störten. Sogar eine Bürgerinitiative hatte sich gegründet. Laut einer Zählung der Gemeinde nutzen etwa 190 Kraftfahrzeuge pro Stunde die Abkürzung.
Vorausgegangen war ein Hin und Her aus Gemeindebeschlüssen, Debatten, Rechtsvorschriften und Mediationsverfahren.
Eigentlich begann alles damit, dass die Gemeinde 1996 den für den Kraftverkehr gesperrten Feldweg zu einer „Anlieger- frei“-Straße machte. Zwischenzeitlich wurde der Weg für den gesamten Verkehr freigegeben und sollte zur richtigen Straße ausgebaut werden. Dagegen gab es massiven Widerstand, in dessen Verlauf sogar eine Petition im Hessischen Landtag eingereicht wurde. Das Parlament gab den Ball jedoch zurück an die Gemeinde, die für die Verkehrsregelung zuständig sei.
Mit dem jetzigen Urteil ist der Weg wieder als Feldweg klassifiziert und darf nicht mehr von Kraftfahrzeugen befahren werden. Allerdings kann die Gemeinde erneut darüber entscheiden, ob der Verbindungsweg weiterhin nur als Feldweg genutzt werden darf oder ob er eine Gemeindestraße werden soll. Sollte sich die Gemeinde für die Herstellung einer Straße entscheiden, darf eine entsprechende Eröffnung erst nach verkehrsgerechtem Ausbau erfolgen.
Der Vertreter der Kläger, Rechtsanwalt Gerhard Strauch, teilte der Frankfurter Rundschau mit, seiner Ansicht nach könne es derzeit keinen Beschluss über eine politisch vielleicht wünschenswerte Variante für die Herstellung einer Gemeindestraße geben. „Dies wäre ein Verstoß gegen das Gerichtsurteil mit all seinen verbindlichen Aussagen.“ Zudem könne auch ein entsprechend notwendiger Bebauungsplan beklagt werden.