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Stadt Griesheim bürgt Vermietern für Mietkosten

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Von: Annette Schlegl

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Die Stadt Griesheim schafft einen Anreiz für Wohnungseigentümer, an Haushalte mit kleinem Einkommen zu vermieten: Sie übernimmt die Bürgschaft für vier Warmmieten.

Die Stadt Griesheim geht neue Wege, um Wohnungen für Menschen mit geringem Einkommen zu finden: Sie bietet potenziellen Vermietern ab sofort an, eine Bürgschaft für vier Warmmieten zu übernehmen. Die Wohnungseigentümer:innen haben so eine Mietausfallsicherheit. Das Modell könnte in anderen Kommunen Schule machen.

178 Haushalte mit niedrigem Einkommen stehen derzeit beim städtischen Wohnungsamt auf der Warteliste für eine preiswerte, öffentlich geförderte Mietwohnung. Es handle sich dabei um berechtigte Bewerbungen, heißt es aus dem städtischen Liegenschafts- und Wohnungsamt. Das heißt: Die Bewerber und Bewerberinnen haben vom Amt einen Wohnberechtigungsschein erhalten.

Die Stadt erklärt sich nun bereit, dafür zu bürgen, dass Wohnungseigentümer:innen für vier Monate die Grundmiete mitsamt Betriebs- und Heizkosten erhalten, wenn sie an diese Haushalte vermieten. Das Bürgschaftsmodell solle potenzielle Vermieter und Vermieterinnen motivieren, leerstehenden Wohnraum anzubieten, erläutert Bürgermeister Geza Krebs-Wetzl (CDU). Dass es in Griesheim durchaus freie Wohnungen gebe, habe sich im Vorjahr gezeigt. Damals gab es auf einen städtischen Aufruf hin, Wohnraum für Geflüchtete aus der Ukraine zur Verfügung zu stellen, zahlreiche Angebote. Auch konnte die Stadt in Erfahrung bringen, dass Wohnungseigentümer:innen durchaus zur Vermietung bereit sind, wenn eine gewisse finanzielle Sicherheit gegeben ist.

Die Stadt musste sich ihr Bürgschaftsmodell erst einmal von der Kommunalaufsicht beim Landkreis Darmstadt-Dieburg genehmigen lassen. Das entsprechende Bestätigungsschreiben sei in der Vorwoche eingegangen, heißt es in einer städtischen Mitteilung.

Erlaubte Miethöhen

Die übernahmefähigen Mietkosten für die städtische Bürgschaft orientieren sich an dem, was der Landkreis Darmstadt-Dieburg für die Stadt Griesheim in seinen Richtlinien als angemessen ansieht.

Ein-Personen-Haushalten stehen demnach 50 Quadratmeter Wohnfläche zu, die höchstens 533,50 Euro kalt kosten dürfen. Für zwei Personen sind in der Kreis-Richtlinie zur Bemessung angemessener Unterkunftskosten 60 Quadratmeter zum Preis von höchstens 614,40 Euro kalt vorgesehen. Vier Personen sollten 85 Quadratmeter zur Verfügung stehen, die in der Kaltmiete bis zu 862,75 Euro kosten dürfen.

Die städtische Bürgschaft gilt auch für die Nebenkosten, die jedoch ebenfalls reglementiert sind. So gelten beispielsweise 40 Kubikmeter Wasser pro Person und Jahr als angemessen. Für die Heizkosten wird der bundesweite Heizspiegel herangezogen. ann

Das Angebot richtet sich an private Vermieter und Vermieterinnen, deren Wohnung seit mindestens sechs Monaten leersteht. Ein „Freifahrtschein“, eine schäbige oder schon seit langem renovierungsbedürftige Wohnung anzubieten, ist das Bürgschaftsmodell aber nicht. Das Wohnungsamt macht sich nämlich selbst ein Bild vom potenziellen Wohnobjekt und prüft die Bürgschaftsfähigkeit.

Wucherpreise sind ebenfalls ausgeschlossen. Die Wohnungseigentümer können zwar einen Mietpreis vorschlagen, dürfen aber höchstens den Preis verlangen, den die Richtlinie zur Bemessung angemessener Unterkunftskosten der Kreisagentur für Beschäftigung (kommunales Jobcenter) für die Stadt Griesheim nennt. Dort sind die angemessenen Mieten, Wohnflächen und Mieterverbräuche für jede einzelne Kommune im Landkreis Darmstadt-Dieburg hinterlegt.

Wer auf das städtische Angebot eingeht, kann sich zwischen zwei Bewerbern oder Bewerberinnen entscheiden, die die Stadt vorschlägt. Ein befristeter Mietvertrag ist allerdings nicht erlaubt. Die Bürgschaftserklärung zwischen dem Vermieter oder der Vermieterin und der Stadt werde, so heißt es in der kommunalen Mitteilung, Bestandteil des Mietvertrages.

Mehr Informationen zum städtischen Bürgschaftsmodell gibt es beim Liegenschafts- und Wohnungsamt, E-Mail: wohnungsamt@griesheim.de, Tel. 06155 / 701-236.

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