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OB-Wahlkampf in Darmstadt: Lächeln am Laternenmast

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Von: Jens Joachim

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SPD und Grüne werben schon seit Wochen mit den Gesichtern ihrer OB-Kandidaten.
SPD und Grüne werben schon seit Wochen mit den Gesichtern ihrer OB-Kandidaten. © Jens Joachim

In Darmstadt machen die OB-Kandidaten von Grünen, SPD und CDU mit kreativer Wahlplakatwerbung teilweise schon seit mehreren Wochen auf sich aufmerksam.

Die Grundtöne der Plakate sind – entsprechend der Leitfarben von Grünen, SPD und CDU – grün, rot, schwarz und orangefarben. Doch weder das Plakat der Darmstädter SPD und ihres OB-Kandidaten Hanno Benz, auf dem bereits seit einigen Wochen den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt „ein frohes und alles Gute für 2023“ gewünscht wird, noch die beiden Plakate von Michael Kolmer und Paul Georg Wandrey, den beiden OB-Kandidaten der Grünen und der CDU, die auf dem Löwenplatz in Arheilgen an Straßenlaternen hängen, sind Wahlplakate im klassischen Sinn.

Denn Wahlwerbung an Straßen und Plätzen ist auch in Darmstadt nur in einer Zeit sechs Wochen vor einem Wahltermin erlaubt. Für die bevorstehende OB-Wahl am 19. März bedeutet dies, dass Wahlplakate eigentlich erst in anderthalb Wochen aufgehängt werden dürfen. Doch das scheint dem Kandidatentrio offenbar nicht zu reichen.

OB-Wahl in Darmstadt: CDU-Parteichef Wandrey verzichtet auf Parteilogo

Und daher nutzen die kreativen Wahlkampfstrategen in den Parteizentralen eine andere Möglichkeit, um schon seit einigen Wochen die Wahlberechtigten mit den bislang vielfach eher unbekannten Gesichtern vertraut zu machen. Denn im Rahmen einer Sondernutzungserlaubnis können auch Parteien Plakate aufhängen, um für konkrete Veranstaltungen zu werben.

Und so lächeln Benz, Kolmer und Wandrey – der übrigens auf das Logo der CDU komplett verzichtet – von den an den Laternenmasten angebrachten Plakaten, um zu Neujahrsempfängen, Podiumsdiskussionen oder Infoveranstaltungen etwa zur Energiewende oder zum Thema Cyberkriminalität einzuladen.

Wahlwerbung in Darmstadt: Regeln für veranstaltungsbezogene Plakate

Gemäß den Plakatierungsrichtlinien der Stadt – die aber nicht auf der Internetseite der Stadt zu finden ist – darf für Veranstaltungen im Stadtgebiet von Darmstadt mit maximal 60 Plakatständern pro Veranstaltung geworben werden.

Die Plakatständer dürfen frühestens zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn aufgestellt werden und müssen spätestens drei Tage nach der Veranstaltung aus dem öffentlichen Verkehrsraum entfernt sein. Bei SPD, Grünen und CDU gibt es diesbezüglich jedoch Handlungsbedarf. Alle drei Parteien ließen in den vergangenen Tagen und Wochen die Plakate mit den meist lächelnden Kandidatenporträts länger an den Laternenmasten hängen.

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