Zoll in Darmstadt nimmt vier Küchenhilfen in Dieburg fest

Dieburger Gastwirten drohen bis zu zehn Jahre Gefängnis. Küchenhilfen hatten keine Aufenthaltserlaubnis.
Nach einem anonymen Hinweis aus der Bevölkerung sind vier Küchenangestellte in einer Gaststätte in Dieburg (Landkreis Darmstadt-Dieburg) vergangenen Samstag von Beamtinnen und -beamten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamtes Darmstadt vorläufig festgenommen worden.
Die Personen sollen ohne Aufenthaltstitel nach Deutschland eingereist und einer Beschäftigung nachgegangen sein, teilte das Hauptzollamt in Darmstadt mit. Gegen die vier Arbeitnehmer wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Über ihren weiteren Verbleib werde nun die Ausländerbehörde entscheiden. Ihnen drohe die Abschiebung, heißt es in einer Mitteilung.
Gegen die Betreiber der Gaststätte wurden Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Ihnen werden Meldeverstöße zur Sozialversicherung, Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen und Verstöße gegen die Beschäftigung von Arbeitnehmern ohne Aufenthaltstitel in Deutschland vorgeworfen.
Den Arbeitgebern drohen Bußgelder von bis zu 500 000 Euro oder Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren, so der Zoll. Die Ermittlungen in dem Fall würden andauern, hieß es.
Bundesweit gehen rund 8000 Beschäftigte der FKS gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung vor. 2021 wurden laut einer Statistik des Zolls in Deutschland mehr als 48 000 Arbeitgeber:innen geprüft, über 153 000 Straf- und Bußgeldverfahren abgeschlossen und Freiheitsstrafen von 1624 Jahren erwirkt. Gesonderte Zahlen von Festnahmen durch das Hauptzollamt Darmstadt gibt es nach Angaben der dortigen Pressestelle nicht. cka