Darmstadt: Politiker demoliert Tür und wird freigesprochen

Ein Kommunalpolitiker aus dem Landkreis Darmstadt-Dieburg hat im Kreishaus in Darmstadt-Kranichstein fahrlässig eine Drehtür beschädigt. Einen Vorsatz konnte das Landgericht Darmstadt nicht erkennen.
Christoph Zwickler, früherer Kreistagsabgeordneter der Freien Wähler, der inzwischen als Mitglied der Klimaliste ehrenamtliches Mitglied des Darmstadt-Dieburger Kreisausschusses ist, ist vom Landgericht Darmstadt vom Vorwurf der Sachbeschädigung freigesprochen worden.
Der 59-Jährige aus Mühltal hatte am 6. August 2019 an einem Gebäude der Kreisverwaltung in Darmstadt-Kranichstein, in dem er einen Termin wahrnehmen wollte, eine verschlossene Drehtür beschädigt, in dem er sich gegen sie stemmte, so dass sich die Verriegelung öffnete. Dabei entstand ein Schaden von rund 5800 Euro.
Darmstadt: Drehtür demoliert - Freispruch für Kommunalpolitiker
Ein Strafrichter des Amtsgerichts Darmstadt hatte den Angeklagten mit Urteil vom 24. Juni 2020 wegen Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen in Höhe von je 30 Euro verurteilt. Der Angeklagte hatte jedoch gegen dieses Urteil Berufung eingelegt.
Im Berufungsverfahren vor der 7. Strafkammer des Darmstädter Landgerichts zeigte sich der Angeklagte einsichtig und geständig. Zwickler sagte, er sei an jenem Tag „in Eile gewesen“ und es tue ihm leid, dass durch sein Rütteln und Stemmen die Drehtür beschädigt worden sei. Er verwies zugleich auf das Gutachten eines Sachverständigen, der vor Gericht geäußert hatte, die Tür sei defekt gewesen und hätte repariert werden müssen.
Landgericht Darmstadt: Richter sieht Fahrlässigkeit, keinen Vorsatz
Oberstaatsanwalt Andreas Kondziella forderte, den Angeklagten wegen Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 30 Euro zu verurteilen. Der Anwalt Zwicklers plädierte hingegen für einen Freispruch. Dieser Forderung folgte auch das Gericht. Richter Karsten Markert sagte, der Angeklagte habe zwar fahrlässig, aber nicht vorsätzlich gehandelt.
Ein Sprecher der Kreisverwaltung in Darmstadt teilte am Freitagnachmittag mit, zum ergangenen Urteil werde man sich nicht äußern. Zunächst wolle man abwarten, bis die Begründung des Urteils schriftlich vorliege.