Schlossgrabenfest: OB Partsch zieht Falschaussage über Kläger zurück

Die Stadt hat im Zuge eines Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht Darmstadt eine Stellungnahme über eine Eilentscheidung des Gerichts zum Schlossgrabenfest gelöscht.
Darmstadt - Oberbürgermeister Jochen Partsch (Grüne) und Ordnungsdezernent Paul Georg Wandrey (CDU) haben sich im Zuge eines vor dem Verwaltungsgericht Darmstadt angestrengten Eilverfahrens dazu verpflichtet, eine Aussage über die Kläger gegen die Lärmimmissionen beim noch bis Sonntag dauernden Schlossgrabenfest künftig zu unterlassen.
Der OB und der Stadtrat hatten sich am Donnerstagnachmittag in einer gemeinsamen Stellungnahme zur Klage gegen die Lautstärke beim Schlossgrabenfest nach 22 Uhr geäußert. Mit Bezug auf die Gerichtsentscheidung hatten die beiden hauptamtlichen Magistratsmitglieder den Klägern unterstellt, sie wollten „dieses friedliche und fröhliche Fest auf den letzten Metern verhindern“. Dies trifft aber nicht zu.
Schlossgrabenfest Darmstadt: Verwaltungsgericht entscheidet über Lärmpegel
Tobias Schwab, der Sprecher des Darmstädter Verwaltungsgerichts, bestätigte auf Anfrage der FR, eine Verhinderung des Schlossgrabenfestes sei nicht Intention des Eilantrags gewesen, dem die unter anderem für das Immissionsschutzrecht zuständige 6. Kammer des Verwaltungsgerichts teilweise stattgegeben hatte.
Die Kammer hatte entschieden, dass die Stadt gegenüber der Veranstaltungsgesellschaft des Musikfestivals durch eine entsprechende Anordnung sicherzustellen habe, dass die in der Freizeitlärmrichtlinie der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz niedergelegten Grenzwerte für seltene Veranstaltungen bei dem einen Antragsteller, der in der Nähe des Festivalgeländes wohnt, eingehalten werden müssten.
Darmstadt: Stadt löscht Mitteilung zu Schlossgrabenfest-Entscheidung
Der Darmstädter Rechtsanwalt Christian Kramarz bezeichnete das in der Pressemitteilung der Stadt veröffentlichte Zitat von Partsch und Wandrey als „bösartige Falschbehauptung“.
Die Stadt, so der Anwalt, habe am Freitag dem Antrag zur Entfernung und Unterlassung der Falschbehauptung „abgeholfen und die entsprechende Pressemitteilung im Presseportal der Stadt Darmstadt gelöscht“. In der kommenden Woche soll seinen Mandanten zudem eine entsprechende Unterlassungserklärung zugestellt werden.
Grünen-Politiker Krämer: Eilentscheid „manifestiert das bürgerliche Spießertum“
Zur Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts zu den Lärmgrenzwerten äußerte der in Darmstadt wohnende Bundestagsabgeordnete und Stadtverordnete Philip Krämer (Grüne) in einer Mitteilung, er halte diese für „problematisch, weil sie das bürgerliche Spießertum manifestiert“. Er könne die Stadt nur dazu ermuntern, Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof gegen die Eilentscheidung einzulegen.
Sowohl die Stadt als auch der Schlossgrabenfest-Veranstalter, die Stage Groove Festival GmbH, und auch einer der Kläger prüfen derzeit noch, ob sie Beschwerde gegen die Eilentscheidung einlegen. Sie haben dazu zwei Wochen Zeit.
AUFSTIEGSPARTY
Das 23. Schlossgrabenfest dauert noch bis Sonntag. Am Samstag tritt von 21.30 Uhr an Michael Schulte und am Sonntag um 21 Uhr Ayliva auf der Hauptbühne auf dem Karolinenplatz auf. Am Sonntag gibt es von 11 bis 14 Uhr eine Kinderzeit auf dem Karolinenplatz. Eintritt frei.
Am Pfingstmontag wird von 14 bis 18.30 Uhr auf der großen Schlossgrabenfestbühne der Aufstieg des SV Darmstadt 98 in die 1. Fußball-Bundesliga auf dem Karolinenplatz gefeiert. Geplant ist ein buntes Bühnenprogramm mit einem DJ sowie Live-Musik mit der Band „Maladd in de tete“ und Alberto Colucci. Der Eintritt ist frei. jjo
Schlossgrabenfest ist „ein kultureller Magnet in Darmstadt“
Für den Grünen-Bundestagsabgeordneten Krämer stellt das Schlossgrabenfest schon seit Jahren eine Veranstaltung dar, „die ganz Südhessen zusammenbringt und einen kulturellen Magneten in Darmstadt darstellt“. Es wäre daher gut, so Krämer, sich nach dem diesjährigen Schlossgrabenfest mit allen Beteiligten zusammenzusetzen und ein Konzept zu entwickeln, das nach Möglichkeit allen Interessen Rechnung trage.
Thiemo Gutfried, einer der beiden Geschäftsführer der Stage Groove Festival GmbH, sagte am Freitag der FR, man suche nun aktiv das Gespräch mit den Klägern, um deren Schutzbedürfnis gerecht zu werden. Gutfried betonte, dass es für das Festivalgelände selbst keine Lärmbeschränkungen gebe.
Schlossgrabenfest Darmstadt: Veranstalter lässt Lärm messen
Der Lärmstärkepegel müsse an der Wohnung des Klägers eingehalten werden. Dort seien allerdings schon vor Beginn des Festivals 70 Dezibel gemessen worden, weil sich die Wohnung in der Nähe einer vielbefahrenen Straße befinde. Weder der Stadt noch Geschäftsführer Gutfried lagen am Freitag die von einer Fachfirma gemessenen aktuellen Lärmwerte vom Vorabend vor.
Schon vor 23 Jahren hatte ein Anwohner am Darmstädter Marktplatz einen Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs zur Lärmbegrenzung erwirkt. Auch in der aktuellen Ordnungsverfügung der Stadt an die Veranstaltungsgesellschaft heißt es, dass die durch die Veranstaltung entstehenden Lärmimmissionen durch die Musikdarbietungen den Beurteilungspegel vor dem zum Marktplatz ausgerichteten Fenstern des entsprechenden Anwesens von 65 Dezibel nicht überschreiten dürfen.
Um dem Schutzbedürfnis des Anwohners genüge zu tun, finden beim Schlossgrabenfest keine Musikveranstaltungen auf dem Marktplatz und dem angrenzenden Friedensplatz statt. (Jens Joachim)