Darmstadt: Haftstrafen für zwei Männer wegen schweren Raubes

Nach einer Bluttat in Groß-Umstadt, bei der ein Mann brutal zusammengeknüppelt worden war, sind ein 39-jähriger und ein 21-Jähriger zu sieben und vier Jahren Haft verurteilt worden.
Wegen versuchten Totschlags waren zwei Männer aus Groß-Umstadt von der Staatsanwaltschaft Darmstadt angeklagt worden, wegen besonders schweren Raubes und schwerer Körperverletzung wurden sie nun am Freitag vom Landgericht Darmstadt zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.
Der 39-jährige Haupttäter wurde zu einer siebenjährigen Freiheitsstrafe und sein 21-jähriger Komplize zu einer vierjährigen Jugendstrafe verurteilt. Die 10. Strafkammer unter dem Vorsitz von Richter Jens Aßling folgte damit dem Plädoyer von Staatsanwalt Ansgar Martinsohn. Der Verteidiger des älteren Angeklagten hatte für eine Freiheitsstrafe von „nicht mehr als zwei Jahren“ wegen gefährlicher Körperverletzung, die beiden Verteidiger des jüngeren Angeklagten hatten für eine Jugendstrafe von maximal einem Jahr und zwei Monaten plädiert.
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Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 39-Jährige einen 48-Jährigen vor dessen Wohnung in Groß-Umstadt brutal mit einem Holzschläger, auf dem in Frakturschrift das Wort „Hausordnung“ stand, niedergeknüppelt hat.
Der Mann, der kurzzeitig der Arbeitgeber des Angeklagten war, soll dabei „abstrakt in Lebensgefahr“ geschwebt haben, sagte Aßling in der Urteilsbegründung, die von lautstarken Zwischenrufen des älteren Angeklagten mehrfach gestört wurde. Der Angeklagte komme offenkundig „schlecht damit zurecht, wenn ihm einer in die Quere kommt“, sagte der Richter.
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Der Geschädigte, der durch die Schläge ein Schädel-Hirn-Trauma, bis zu zwölf Zentimeter lange Wunden, multiple Gesichtsfrakturen, eine gebrochene Rippe, Quetschungen und Hämatome erlitt, lag dreieinhalb Wochen im Krankenhaus.
Der jüngere Angeklagte hatte nach Angaben des Richters den „Kampfhund“ des 39-Jährigen bei dem gewaltsamen Übergriff an der Leine geführt, um den Geschädigten einzuschüchtern. Er sei „mitgegangen, aber nicht Initiator“ der Bluttat gewesen. Zudem sollen die beiden Männer 90 Euro aus der Geldbörse des 48-Jährigen geraubt haben.
Eine eingeschränkte Schuldfähigkeit aufgrund von Alkohol- und Drogenkonsum schloss das Gericht aus. Der jüngere Angeklagte wurde zugleich wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte verurteilt.