Dämmen ohne Styropor

Nach dem Brand im Grenfell-Tower in London fordert die Architektenkammer in Hessen ein Verbot von Styropor-Dämmung für höhere Gebäude. Die hessische Bauordnung wird gerade überarbeitet.
Die hessischen Architekten fordern ein generelles Verbot von Styropor-Dämmungen bei Gebäuden, die höher sind als sieben Meter. „Die Erfahrungen aus der Vergangenheit haben gezeigt, dass eine Rettung von Personen durch die Feuerwehr in höheren Gebäuden gefährlich, schwierig und im Grunde nicht möglich ist, wenn dort Polystyrol-Dämmungen Feuer gefangen haben“, teilte die Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen am Mittwoch in Wiesbaden mit. Nicht erst seit dem tragischen Unglück am 14. Juni in London werde in der Fachwelt über die Brandgefahr von Fassaden diskutiert, die mit Polystyrol gedämmt sind.
Im Grenfell Tower, einem Wohnhochhaus, waren mindestens 80 Menschen zu Tode gekommen, weil das brennende Dämmmaterial die Rettung unmöglich machte. Seit 30 Jahren dürfen brennbare Dämmstoffe hierzulande nicht mehr in Hochhäusern verbaut werden, die höher sind als 22 Meter. Für Bauten, die kleiner sind, gilt diese Vorschrift allerdings nicht.
Das Styropor-Verbot gehört zu den 25 Vorschlägen, welche die Architektenkammer in der neuen Hessischen Bauordnung verankert haben will. Weitere Ideen betreffen Autostellplätze und barrierefreies Bauen.
Die hessische Landesregierung will die Bauordnung von 2011 an mehreren Stellen ändern. Derzeit werde die Novelle erarbeitet, hieß es im Wirtschaftsministerium von Tarek Al-Wazir (Grüne). Sie solle im Oktober dem Landtag zugeleitet werden. So könnten Bauherren in Hessen dazu verpflichtet werden, Stellplätze für Fahrräder vor neuen Häusern zu schaffen. Diese Regelung will Al-Wazir (Grüne) in der Hessischen Bauordnung verankern.
Die Hessische Bauordnung setzt den Rahmen für Bauprojekte. Allerdings müssen die Kommunen nicht alle Regeln ausschöpfen. So können sie auch weniger streng verfahren, wenn es um Fahrradparkplätze geht. Bisher ist eine Pflicht, Abstellplätze für Fahrräder zu errichten, nach Angaben des Ministeriums nur für Gebäude mit mehr als zwei Wohnungen möglich. Bisher müssen Bauherren eine angemessene Zahl von Autostellplätzen vorsehen. Ein Teil soll bald durch Fahrradstellplätze ersetzt werden können.
Erleichtern will Minister Al-Wazir das barrierefreie Bauen. So schaffe die neue Bauordnung einfachere Möglichkeiten, Rampen und Außenaufzüge für behinderte Menschen zu errichten, erläuterte Sprecher Wolfgang Harms. Sie dürften künftig angebaut werden, ohne die Zustimmung der Nachbarn einzuholen.
Die Wohnungswirtschaft hatte wiederholt angemahnt, es müssten Hindernisse abgebaut werden, damit Wohnungen schneller und günstiger errichtet werden können. Dem will das Land nachkommen, indem die Antragsverfahren erleichtert werden. Das neue Gesetz soll „das vollelektronische Verfahren rechtlich möglich machen“, sagte Sprecher Harms. Praktisch umgesetzt werden müsse das aber von den Kommunen.