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Lockdown
Noch kein Kinderkrankengeld in Sicht
- vonFlorian Leclercschließen
Wenn die Ferien enden, müssen Eltern für die Betreuung ihrer Kinder im Lockdown Urlaub nehmen. Das angekündigte zusätzliche Kinderkrankengeld ist in Hessen noch nicht in Sicht.
Nachdem die hessische Landesregierung empfohlen hat, Kinder wegen des Infektionsschutzes bis Ende Januar nicht in die Schule, den Hort oder die Kita zu schicken, stehen Eltern vor einem massiven Betreuungsproblem. Zwar hat die Landesregierung mitgeteilt: „Wer Kinder daheim betreut, kann bis zu zehn zusätzliche Tage Kinderkrankengeld je Elternteil geltend machen.“ Eine Nachfrage bei der Versicherung Barmer GEK zeigt aber: Um Kinderkrankengeld zu beantragen, muss das Kind krank sein, und ein ärztliches Attest muss vorliegen.
Dem hessischen Sozialministerium ist das bewusst. Bei der Ausweitung der Kinderkrankengeldtage handele es sich um eine „Absichtserklärung des Bundes“, deren „konkrete gesetzgeberische Umsetzung abzuwarten“ bleibe, teilte die Pressestelle mit. Im Sinne der Betroffenen sei eine „zeitnahe Regelung durch den Bund wünschenswert“. Wer sein Kind nach dem Ferienende ab Montag zu Hause betreuen will, muss demnach Urlaub nehmen.
Die hessische Landesregierung hatte empfohlen, dass Schülerinnen und Schüler bis Klasse 6 dem Präsenzunterricht fernbleiben sollen. Ab Jahrgangsstufe 7 gibt es Distanzunterricht. Ausgenommen von der Empfehlung sind die Abschlussklassen; sie haben Präsenzpflicht.