Aussteiger darf Gruppe als Sekte bezeichnen

Im Hanauer Sektenfall lehnt Aussteiger Sascha Erdmann vor dem Oberlandesgericht Frankfurt einen Vergleich mit einem Hanauer Medienproduktionsunternehmen ab. Ende Juni wird ein Urteil erwartet.
Der Rechtsstreit zwischen einer Hanauer Medienproduktionsfirma und ihrem früheren Mitarbeiter Sascha Erdmann geht weiter: Im Berufungsprozess vor dem Oberlandesgericht Frankfurt haben sich die Parteien nicht geeinigt; der Fotograf und sein Anwalt lehnten einen Vergleich, dem die Gegenseite zugestimmt hätte, ab. Das Urteil fällt Ende Juni.
Erdmann ist in einer Glaubensgruppe aufgewachsen, deren Anführerin vorgibt, von Gott Anweisungen zu erhalten, welche die anderen Mitglieder nach Angaben mehrerer Aussteiger befolgen müssen. Ein großer Teil der Anhänger der Gruppierung um Sylvia D. war oder ist für die Firma tätig. Erdmann stieg 2012 aus und wies in Interviews, auf Facebook sowie gegenüber Geschäftspartnern des Unternehmens auf Missstände hin, etwa Ausbeutung sowie psychische Gewalt. Die Firma verklagte ihn deshalb 2016 auf Unterlassung.
Bevor der Vorsitzende Richter Peter Bub am Donnerstag eine Einigung vorschlug, gab er eine erste grobe Einschätzung ab: Das Gericht folge bis auf zwei, drei mögliche Änderungen weitgehend dem Landgericht, das die Klage abgewiesen hatte. So sei die Äußerung, es handele sich um eine Sekte vom Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt. Zumal Erdmann lange in dem Kreis gelebt habe, die Sache von öffentlichem Interesse sei und die Vorwürfe tatsächliche Anhaltspunkte hätten, zum Beispiel dass die Gruppe einen religiösen Bezug hat, Mitglieder in der Firma arbeiten und D. eine Autorität sei. Hinzu komme, dass die Klägerin einigen Vorwürfen nicht widersprochen habe.
Die Äußerungen, die sich um Vorwürfe wie Gehirnwäsche drehen, müssten differenziert beurteilt werden, so Bub. Einige Aussagen habe Erdmann nicht selbst gemacht, es handele sich um Beschreibungen von Journalisten, andere könnten auch von anderen Aussteigern stammen.
Problematisch könnte allerdings sein: Erdmann teilte Kunden mit, dass Ermittlungen gegen die Firmengründer liefen. Tatsächlich hat die Staatsanwaltschaft Hanau gegen Sylvia D., die laut Unternehmen nicht mehr dort tätig ist, ermittelt und im September 2017 Anklage erhoben. D. soll 1988 einen Vierjährigen, auf den sie aufpassen sollte, ermordet haben. Er sei in einem Sack eingeschnürt schlafen gelegt worden und an Erbrochenem erstickt. Die Beschuldigte habe ihn seinem Schicksal überlassen, obwohl sie seine Schreie gehört habe. Für sie sei der Junge eine Reinkarnation Hitlers gewesen. Ihr Verteidiger weist die Vorwürfe, für die es „keine objektiven Anhaltspunkte“ gebe, zurück: Das Todesermittlungsverfahren sei 1988 abgeschlossen worden, weil „keinerlei Anzeichen von Fremdeinwirkung festzustellen waren“. Seine Mandantin wisse, sie habe sich nichts zuschulden kommen lassen und könne beruhigt dem Ende des Verfahrens entgegensehen. Ob die Anklage zugelassen wird, hat das Landgericht Hanau noch nicht entschieden.
Das OLG äußerte nun Bedenken, weil Erdmann in der Branche, in der er selbst aktiv ist, auf die strafrechtlichen Ermittlungen aufmerksam gemacht habe. Das gehe womöglich zu weit, unter anderem wegen der Unschuldsvermutung, die bis zu einem rechtskräftigen Urteil zu beachten sei. Außerdem sei gegen Sylvia D. ermittelt worden und nicht gegen den 2017 verstorbenen Firmengründer Walter D.
Geschäftsführerin Claudia H. und ihre Anwältin vertreten die Ansicht, es handele sich um eine Hetzkampagne, die die Firma vernichten solle. Dem „Sektennenner“ habe die Gruppe klar widersprochen. Die Arbeitszeiten seien bis auf Ausnahmen ganz normal; das Religiöse spiele im Betrieb keine Rolle. Sie beantragten, dass Erdmann gegenüber Geschäftspartnern und in beruflichen Netzwerken Äußerungen zu den Ermittlungen und dem Sektenvorwurf nicht mehr verbreiten soll.
Erdmann und sein Verteidiger widersprachen entschieden, ein Vergleich komme nicht infrage. Es gehe ihm um Transparenz, sagte Erdmann, auch bei den Kunden. Was passiert sei, „verdient es, aufgeklärt zu werden.“ Firma und Gruppe seien stark miteinander verflochten. Er sei von D. teilweise mitten in der Nacht geweckt worden, um Aufgaben in der Firma zu erledigen, habe schon als Teenager spät abends hinter der Kamera gearbeitet. D. leite das Unternehmen im Hintergrund wohl nach wie vor, sei Gesellschafterin und besitze Firmengrund.