AfD-Geschenk zurückgewiesen

Die Stadt Offenbach schickt einen Präsentkorb der AfD zurück. Begründung: Fraktionen dürfen der Verwaltung nichts schenken.
Die Offenbacher Stadtpolizei nimmt keine Geschenke von der AfD entgegen: Ein Präsentkorb, den Parteivertreter am Dienstag den kommunalen Ordnungshütern überreicht haben, wurde im Auftrag von Ordnungsdezernent Peter Schneider (Grüne) direkt wieder zurückgeschickt.
Es sei denkbar, dass die Geschenke unerlaubterweise mit Geld der AfD-Stadtverordnetenfraktion bezahlt worden seien, erklärt der Leiter des Revisionsamts, Martin Jendrysik, das Vorgehen der Stadt. Solch ein Geschenk könne zudem den „Verdacht einer Handlung im Sinne der Korruption“ erwecken.
Die Kreis- und Fraktionssprecherin der AfD, Christin Thüne, reagierte empört. Es handele sich um „böswillige Unterstellungen ohne realen Hintergrund“, teilte sie in einer Pressenotiz mit. Mit den Geschenken habe man der Stadtpolizei für ihre Arbeit und für den Schutz von AfD-Infoständen danken wollen, teilte Thüne mit. Bezahlt worden sei alles mit Spendengeld – und nicht mit Geld aus der Fraktionskasse.
Jendrysik betont, dass man einen solchen Präsentkorb auch dann zurückgewiesen hätte, wenn er von einer anderen Partei übergeben worden wäre. „Die Fraktionen sind gehalten, der Verwaltung keine Geschenke zu machen“, sagt der Pressesprecher der Stadt, Fabian El-Cheikh, auf Nachfrage.
Zudem existierten in Offenbach ganz klare Compliance-Regelungen, die von den städtischen Mitarbeitern jedes Jahr neu unterzeichnet werden müssten. Demnach sei die Annahme von Geschenken nur bis zu einem Warenwert von zehn Euro erlaubt. Was darunter liege, gelte als „geringwertige Aufmerksamkeit“ und sei erlaubt, erläutert Jendrysik. Offizielle Geschenke, etwa von anderen Städten, werden laut El-Cheikh in einem Archiv aufbewahrt.