Zuschuss für behindertengerechten Umbau

Damit Menschen mit Behinderungen in ihrem selbstgenutzten Wohneigentum und in ihrem sozialen Umfeld bleiben können, stellt das Land Hessen auch im Jahr 2012 Mittel zur Beseitigung baulicher Hindernisse in bestehenden Wohngebäuden zur Verfügung.
Gefördert wird mit einem Kostenzuschuss, der bei einer vom Eigentümer oder von dessen Angehörigen genutzten Wohnung bis zu 50 Prozent betragen kann. Darunter fallen zum Beispiel der Umbau von Toiletten und Bädern, die Beseitigung von Stufen und Schwellen oder der Einbau von Treppenlifts oder Rampen.
Interessenten aus Frankfurt wenden sich im Stadtplanungsamt an Dagmar Lehr, Telefon 069/212-34607, oder an Sabine Guttmann, Telefon 069/212-34351. Nicht im Gemeindegebiet von Frankfurt lebende Personen richten ihre Anmeldung über die jeweiligen Kommunal- beziehungsweise Kreisverwaltungen an das Ministerium.
Richtlinien und Anmeldungsformulare sind in Frankfurt erhältlich beim Stadtplanungsamt, Bereich Stadterneuerung und Wohnungsbau. Für die Anmeldung einer Maßnahme sind unter anderem folgende Unterlagen erforderlich: Beschreibung und Pläne, Kostenvoranschläge, Aussagen über die Finanzierung, eventuell über weitere Finanzierungshilfen sowie eine Kopie des Behindertenausweises. Anmeldeschluss ist der 30. November 2011. (red)
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