Digitale Wohnungsbesichtigungen: Die Vorteile und worauf Sie achten müssen
Statt Massenbesichtigungen mit viel Stress, die in Frage kommende Wohnung einfach von der Couch aus besichtigen: Die Digitalität macht‘s möglich. Doch es steckt mehr dahinter.
Wenn es um das Vermieten von Büroimmobilien geht, sind sie längst gang und gäbe: digitale Hilfsmittel. Mit diesen können sich interessierte Mieter die Bürofläche in Virtual Reality ansehen oder am Computer die leerstehende Immobilie probeweise virtuell einrichten, um den verfügbaren Platz zu überprüfen. Doch auch für den Vermieter* ist es von Vorteil, dass interessierte Käufer oder Mieter die Bürofläche zunächst digital kennenlernen – das spart stressige Terminvereinbarungen und hat zur Folge, dass nur Interessenten das Mietobjekt persönlich inspizieren, die grundsätzlich auch wirklich daran interessiert sind. Nun erobert der Trend auch den privaten Immobilienmarkt. Das hat Vorteile, doch es gibt auch bestimmte Aspekte, auf die Sie achten sollten. Nachfolgend stellen wir Ihnen diese vor.
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Digitale Wohnungsbesichtigungen im Trend: Das sind die Vor- und Nachteile
Nicht nur Corona war ausschlaggebend dafür, dass die Beliebtheit digitaler Wohnungsbesichtigungen in der jüngeren Vergangenheit stark anstieg. Auch die seit Dezember 2020 gesetzliche Verpflichtung, Maklerprovisionen aufzuteilen, zeigt sich dafür verantwortlich, wie myhomebook.de schreibt. Das derzeitige Ziel: Wohnungsvermittlungen einfacher, schneller und kostengünstiger machen. Und hier kommen die digitalen Wohnungsbesichtigungen ins Spiel.
Auf der Seite der Vorteile steht daher zunächst klar und deutlich der geringere Aufwand. So müssen Interessenten nicht mehr zu Massenbesichtigungen, das teilweise stundenlange Anstehen in Treppenhäusern hat sich damit erledigt. Doch auch für die künftigen Ex-Mieter und Wohnungseigentümer ist es angenehmer, nicht mehr Scharen von Fremden in die Wohnung oder das Haus lassen zu müssen. Und auch für den Makler sind digitale Wohnungsbesichtigungen von Vorteil: Im Normalfall springen nur diejenigen Interessenten nach einer digitalen Besichtigung ab, die letztlich auch bei einem persönlichen Rundgang abgesprungen wären. Dass diese aber bereits vorher die in Frage kommende Immobilie aus ihrer Auswahl streichen können verringert also nicht die Erfolgsaussichten des Maklers – dafür aber dessen Arbeitsaufwand. Wichtig für Interessenten: Wie Dirk Wohltorf, Vizepräsident des Maklerverbands IVD, gegenüber myhomebook.de erklärt, dürfe ein Makler keine Zusatzkosten für das zur Verfügung stellen eines Links zur Onlinebesichtigung verlangen.
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Onlinebesichtigungen: Worauf müssen Interessenten achten?
Natürlich gibt es aber auch einige Dinge, die es für interessierte Mieter oder Käufer zu beachten gilt. Die Sprecherin des Deutschen Mieterbundes, Jutta Hartmann, mahnt gegenüber myhomebook.de: Digitale Wohnungsbesichtigungen zeigen den Interessenten nur Ausschnitte der in Frage kommenden Immobilie. Vor dem Kauf, beziehungsweise des Unterschreibens eines Mietvertrags, sollte daher unbedingt noch eine persönliche Besichtigung erfolgen. Ist dies nicht möglich, so steht dem Mieter/Käufer eventuell ein Widerrufsrecht zur Verfügung, falls die Wohnung nicht gehalten habe, was die digitale Besichtigung versprochen hatte. Zudem ersetzt keine Zusage per App oder Mail einen Vertrag mit Unterschrift. Vor einer digitalen Vertuschung von Mängeln bei einer virtuellen Besichtigung fürchtet sich Wohltorf allerdings nicht – dafür sei der Aufwand zu groß, so der Vizepräsident des IVD. (fh) *Merkur.de gehört zum deutschlandweiten Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerk.
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