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Coronavirus: Nachbar ist erkrankt - Muss das ganze Mietshaus in Quarantäne?

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Das Coronavirus sorgt für leergefegte Treppenhäuser.
Das Coronavirus sorgt für leergefegte Treppenhäuser. © dpa/Martin Gerten

Im Mietshaus leben die Bewohner oft Tür an Tür und teilen sich verschiedene Bereiche des Hauses. Was passiert, wenn ein Nachbar sich mit dem Coronavirus infiziert hat?

Schulen sind geschlossen, Veranstaltungen werden reihenweise abgesagt und Mitarbeiter ins Homeoffice geschickt. Kaum jemand ist von den Auswirkungen des Coronavirus* nicht betroffen. Aufgrund der täglich neuen Informationsflut herrscht bezüglich dieses Themas zudem große Unsicherheit in der Bevölkerung. So stellt sich zum Beispiel die Frage, was zu tun ist, wenn ein Coronavirus-Fall in der näheren Umgebung auftritt - im Mietshaus in etwa. Müssen alle Bewohner in Quarantäne, sobald es einen Covid-19-Fall im Haus gibt?

Häusliche Quarantäne wegen Coronavirus: Was gilt für Nachbarn im Mietshaus?

Im Mietshaus teilen sich die Bewohner einen Eingang, einen Aufzug, die Treppe oder den Keller - es bestehen also zahlreiche Möglichkeiten, den Nachbarn zu begegnen und sich eventuell über Tröpfcheninfektion mit dem Coronavirus anzustecken. Was gilt also im Mietshaus, wenn ein Bewohner das Coronavirus hat?

Zunächst einmal muss der betroffene Bewohner sich nach Anordnung des Gesundheitsamts in häusliche Quarantäne* begeben: "Während der Zeit der häuslichen Isolation ist das Gesundheitsamt mit den Betroffenen täglich in Kontakt, um den Gesundheitszustand zu beobachten und rasch zu handeln, falls Symptome auftreten sollten. Gleichzeitig sollen die Betroffenen Kontakte zu anderen Personen meiden, damit das Virus im Zweifelsfall nicht weiterverbreitet werden kann", erklärt Lena Högemann, Pressesprecherin der Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung dem Online-Portal myHomebook. Sollte ein Test auf das Coronavirus nach der 14-tägigen Quarantäne negativ ausfallen, gilt die Quarantäne als beendet.

Wenn unter den Bewohnern nun aber jemand engen Kontakt zu einer erkrankten Person im Haus hatte, muss diese eventuell ebenfalls vorsorglich in häusliche Isolation. Wie Högemann erklärt, gilt das für Kontaktpersonen der Kategorie I. In diese Kategorie fallen laut Robert Koch-Institut (RKI) Personen, die unter anderem mindestens 15 Minuten "face-to-face" Kontakt mit einer betroffenen Person hatten, zum Beispiel während eines Gespräches oder Personen, die direkten Kontakt zu Sekreten oder Körperflüssigkeiten eines bestätigten Covid-19-Falles (z.B. durch Husten, Anniesen) hatten. Das Gesundheitsamt richtet hier sich nach den Empfehlungen des RKI und entscheidet, ob für weitere Personen eine häusliche Quarantäne angeordnet werden soll.

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Coronavirus im Mietshaus: Behörden informieren mögliche Kontaktpersonen

Wie Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland-Pfalz Ralf Schönfeld im Interview mit Blick Aktuell erklärt, müssen Mieter ihrem Vermieter oder Nachbarn aber nicht mitteilen, wenn sie erkrankt sind oder in häusliche Quarantäne müssen: "Weder der Vermieter noch die Nachbarn haben ein Recht auf diese Information. Und selbst wenn der Vermieter erfährt, dass einer seiner Mieter betroffen ist, darf er diese Information (mit Blick auf den Datenschutz) nicht so ohne Weiteres an andere Hausbewohner weitergeben." Es könne aber durchaus sein, dass die Behörden die Nachbarn als mögliche Kontaktpersonen - wie oben beschrieben - informieren. Sollte also das Risiko groß sein, von einem Nachbarn angesteckt worden zu sein, würden die betroffenen Bewohner demnach vom Gesundheitsamt informiert werden.

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*Merkur.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerkes.

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