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Auch bei der ARD sind Politiker in Gremien

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Mainz - Nach dem Karlsruher Urteil zu den ZDF-Aufsichtsgremien prüfen auch manche ARD-Anstalten, ob ihre Strukturen den Vorgaben entsprechen.

Nach dem Karlsruher Urteil zum politischen Einfluss auf das ZDF sind die Aufsichtsgremien der ARD-Anstalten ebenfalls ins Blickfeld der Öffentlichkeit geraten. Eine Übersicht:

NDR: Die Vorsitzende des Rundfunkrates des NDR, Ute Schildt, hält die Zusammensetzung ihres Gremiums für unproblematisch. „Wir sind der Meinung, dass wir eine große Ausgewogenheit in der Zusammensetzung haben und dass deshalb Änderungen nicht erforderlich sind.“ Anders als beim ZDF säßen bei der Vier-Länder-Anstalt im Aufsichtsrat keine Regierungsmitglieder. Dennoch werde geprüft, ob der 2005 geänderte Staatsvertrag oder die Satzung des Rundfunkrates verändert werden müssten. Beim NDR sind 11 der 58 Mitglieder von Parteien entsandt.

RB: Im Moment besteht der Rundfunkrat von Radio Bremen aus 24 Mitgliedern, eine Position ist vakant. Je ein Vertreter kommt von den in der Bürgerschaft vertretenen Parteien (aktuell SPD, CDU, Grüne und Linke). Vier Vertreter werden vom Medienausschuss der Bürgerschaft benannt, je ein Vertreter der Städte Bremen und Bremerhaven. Das Gesetz schreibt vor, dass Vertreter von Regierungen und politische Beamte nicht nominiert werden dürfen. Auch die vom Medienausschuss benannten Vertreter sind keine Politiker.

WDR: Die Zusammensetzung des WDR-Rundfunkrats entspricht nach Angaben der Vorsitzenden Ruth Hieronymi den Vorgaben für das ZDF. „Empfehle Modell WDR-Rundfunkrat“, kommentierte Hieronymi das Urteil vom Dienstag, in dem die Richter als Obergrenze ein Drittel an Politik- und Parteienvertretern im ZDF-Verwaltungs- und Fernsehrat festlegten. Regierungsvertreter seien grundsätzlich von der Mitgliedschaft im WDR-Rundfunkrat ausgeschlossen. Das Gremium hat 48 Mitglieder.

MDR: Aus der öffentlichen Liste der 43 Mitglieder des MDR-Rundfunkrats ist zu entnehmen, dass 9 Mitglieder Abgeordnete und weitere 3 Vertreter der Landesregierung sind. Zu diesen 12 aus der Politik kommen noch 2 Vertreter der kommunalen Spitzenverbände hinzu. Damit wären fast ein Drittel von der Politik entsandt.

RBB: Der Staatsvertrag des Rundfunks Berlin-Brandenburg begrenzt die Zahl der „politisch“ besetzten Posten nach Angaben eines Sprechers schon so konsequent, dass sich durch das ZDF-Urteil nichts ändern wird. 7 der 30 Mitglieder - und damit weniger als ein Drittel - kommen aus der Landespolitik.

SWR: Das ZDF-Urteil muss aus Sicht des Landesrundfunkrates Baden-Württemberg auch Auswirkungen auf den SWR-Staatsvertrag haben. Die Zusammensetzung des Verwaltungsrates müsse verändert werden, sagte SWR-Landesrundfunkratsvorsitzender Volker Stich. Auch nach dem neuen Staatsvertrag sei der Verwaltungsrat mit sieben Vertretern der Landtage und der Regierungen von Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz besetzt sowie nur acht gewählten Vertretern aus dem Rundfunkrat. „Ich gehe davon aus, dass das nicht so bleiben kann“, sagte Stich. In allen anderen vom Bundesverfassungsgericht angemahnten Punkten gebe es aus seiner Sicht keinen Änderungsbedarf. So seien im Rundfunkrat aktuell weniger als ein Drittel politische Vertreter. Der Rundfunkrat des SWR hat 74 Mitglieder.

HR: Der Hessische Rundfunk sieht nach dem Urteil keine Notwendigkeit, die Besetzung seines Rundfunkrates infrage zu stellen. Die Zusammensetzung, geregelt in Paragraf 5 des „Gesetzes über den Hessischen Rundfunk“ sei mit dem Urteilsspruch aus Karlsruhe konform, sagte ein Sprecher des Senders. Neben 5 Landtagsabgeordneten und einem Vertreter der Landesregierung finden sich im 30 Mitglieder zählenden Kontrollgremium unter anderem Vertreter der Vereinigung der Unternehmerverbände, der Hochschulen, der katholischen Kirche und der jüdischen Gemeinden, der Gewerkschaften und des Landessportbundes.

SR: Der Rundfunkrat des Saarländischen Rundfunks hat sich nach den Worten eines Sprechers naturgemäß noch nicht mit den Konsequenzen des Urteils im Detail auseinandergesetzt. Der „staatliche oder staatsnahe“ Anteil sei im Mediengesetz faktisch aber bereits auf 22,86 Prozent begrenzt. Der SR-Rundfunkrat hat 35 Mitglieder. Die Landesregierung entsendet ein Mitglied ebenso wie jede der derzeit fünf Landtagsfraktionen. Daneben sind unter anderem Kirchen sowie Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen vertreten.

BR: Der BR-Rundfunkrat will prüfen, ob „Anpassungsbedarf für die Gremien des BR besteht“, so Rundfunkratsvorsitzender Lorenz Wolf. Das Gremium hat 47 Mitglieder, die die politischen, weltanschaulichen und gesellschaftlichen Gruppen vertreten sollen. Die Landtagsfraktionen entsenden 12 Vertreter, Staatskanzleichefin Christine Haderthauer (CSU) sitzt für die Staatsregierung drin. Aber darüber hinaus gibt es „staatsnahe“ Vertreter wie Thomas Goppel, früher Kunstminister und CSU-Generalsekretär, er ist Vertreter von „Musik-Organisationen“. Die Grünen im Landtag verlangen eine Reform des Medien- und des Rundfunkgesetzes. „Der Einfluss der Staatsregierung und der Parteienvertreter auf den Bayerischen Rundfunk und die Landeszentrale für Neue Medien (BLM) muss endlich eingeschränkt werden“, erklärte die medienpolitische Sprecherin Ulrike Gote. „Wir werden jetzt eine Reihe parlamentarischer Initiativen auf den Weg bringen, damit wir in Bayern die Staatsferne des Rundfunks sicherstellen können.“ Auch die SPD fordert Konsequenzen aus dem Urteil: Laut Gericht müssten auch kleinere Gruppierungen in den Rundfunkgremien vertreten sein. Diese könnten sich untereinander abwechseln. „Andere Länder sind da schon weiter“, erklärte SPD-Fraktionschef Markus Rinderspacher. Auch die Rechte von Menschen mit Behinderungen seien stärker zu berücksichtigen.

dpa

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