Muss ich in der eigenen Wohnung Homeoffice machen?

Immer derselbe Ausblick, während man am Laptop sitzt: Wer im Homeoffice arbeitet, möchte vielleicht mal Abwechslung und fernab von zu Hause tippen, telefonieren und Co. Wann das möglich ist.
Berlin - Homeoffice gehört für manche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mittlerweile zum Arbeitsalltag. Doch das Arbeiten in den eigenen vier Wänden kann auch eintönig werden.
Den Arbeitsplatz dann ins Café zu verlegen, in eine Ferienwohnung am Meer oder gar ins Ausland, mag verlockend klingen. Bedeutet Homeoffice eigentlich, dass man tatsächlich in der eigenen Wohnung arbeiten muss?
Das hängt von den entsprechenden Regelungen beim Arbeitgeber ab. „Homeoffice bedeutet zunächst einmal, dass die Arbeit in der Wohnung des Arbeitnehmers zu erledigen ist“, sagt der Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck. „Wenn der Arbeitnehmer tendenziell eher frei bei der Wahl des Arbeitsortes sein soll, bezeichnet man dies regelmäßig als mobile Arbeit.“
Gesetzlich definiert sind beide Begriffe allerdings nicht. In der Praxis herrsche deshalb „ziemlicher Wildwuchs“, so Bredereck. Fehlen konkrete Regelungen im Unternehmen, rät er Arbeitnehmern, die ins Homeoffice geschickt werden, in jedem Fall von zu Hause aus zu arbeiten - also tatsächlich an der Adresse, die dem Arbeitgeber bekannt ist. „Wer das nicht will, sollte sich für andere Orte eine ausdrückliche und nachweisbare Genehmigung des Chefs besorgen“, so Bredereck.
Arbeitsort nicht heimlich verlegen
Diese braucht auch, wer seinen Arbeitsort vorübergehend ins Ausland verlegen will. Hier sollte man zudem bedenken, dass neben Fragen der Verfügbarkeit, der Erreichbarkeit und des Datenschutzes auch versicherungsrechtliche und steuerrechtliche Probleme entstehen könnten, sagt Bredereck.
Den eigenen Arbeitsort heimlich zu verändern, ist in jedem Fall keine gute Idee. Wer das tut, gefährdet seinen Arbeitsplatz. Und das Risiko aufzufliegen, ist nicht gering. „Was ist, wenn der Chef zu einer kurzfristig anberaumten Teambesprechung lädt?“, so der Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Einen durchsetzbaren Anspruch auf einen anderen Arbeitsort als den Sitz des Arbeitgebers wie auch auf Homeoffice habe man grundsätzlich nur, wenn und insoweit das im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung konkret geregelt ist. dpa