1. Startseite
  2. Ratgeber
  3. Karriere

Muss ich bei meiner Kündigung einen Grund angeben?

Erstellt:

Kommentare

Dr. Nathalie Oberthür
Dr. Nathalie Oberthür ist Fachanwältin für Arbeitsrecht. © Bine Bellmann/dpa-tmn

Mieses Arbeitsklima, schlechtes Gehalt oder ein Umzug in eine andere Stadt: Gründe den Job zu kündigen, gibt es viele. Doch wem man sie mitteilen muss, steht auf einem anderen Blatt.

Köln - Sie möchten Ihren Job kündigen, aber Ihrem Arbeitgeber lieber nicht verraten, warum Sie das Unternehmen verlassen wollen? Dann stellt sich die Frage: Müssen Sie ihm den Kündigungsgrund überhaupt mitteilen?

Nathalie Oberthür ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und Vorsitzende des Ausschusses Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).

Nathalie Oberthür

Die kurze Antwort: Nein. Eine Kündigung bedarf keiner Angabe eines Grundes. „Wer kündigt, kann sagen warum, muss aber nicht“, erklärt Arbeitsrechtsanwältin Nathalie Oberthür.

Nur für die Ohren von Chefin oder Chef

Andererseits: Viele würden ihrem Chef oder ihrer Chefin vielleicht den Grund für ihre Kündigung gerne nennen, tun dies aber nicht, weil sie nicht wollen, dass dieser weitergegeben wird.

Kündigung
Ciao Büro: Wer seinen Job kündigt, muss dafür keine Gründe angeben. Auch nicht gegenüber den Vorgesetzten. © Christin Klose/dpa-tmn

Auch dazu gibt es eine gute Nachricht: Das darf der Chef aus Datenschutzgründen gar nicht. „Bei Kündigungsgründen handelt es sich um personenbezogene Daten, die muss der Arbeitgeber für sich behalten“, sagt Nathalie Oberthür.

Wer nicht dicht hält, muss vielleicht zahlen

Fragen Kundinnen oder Kolleginnen nach, muss er dicht halten. Sagt er es doch weiter, besteht sogar Aussicht auf ein Schmerzensgeld. dpa

Auch interessant

Kommentare