13. Monatsgehalt oder Weihnachtsgeld: Hat jeder Anspruch darauf?
Das 13. Monatsgehalt wird gerne als Weihnachtsgeld bezeichnet. Dabei ist das 13. Gehalt oft etwas ganz anderes. Hier erfahren Sie, wer es bekommt.
"Wir zahlen dreizehn Gehälter!" Wer diesen Satz bei seinem Vorstellungsgespräch hört, der darf sich freuen, denn damit steht ein echter Geldsegen ins Haus. Dennoch herrscht bei diesem Begriff unter Angestellten regelmäßig Verwirrung: Ist das 13. Gehalt dasselbe wie Weihnachtsgeld? Wie viel bekomme ich? Und vor allem: Wer bekommt es eigentlich?
Was ist das 13. Monatsgehalt?
Das 13. Monatsgehalt ist eine Sonderzahlung, mit der Mitarbeiter für ihre erbrachte Arbeitsleistung belohnt werden. Die Auszahlung erfolgt meist in Höhe eines vollen Monatslohns. Wann es genau ausgezahlt wird, wird im Arbeitsvertrag festgelegt, normalerweise jedoch im November oder Dezember.
Da das 13. Monatsgehalt eine Belohnung für die erbrachte Arbeitsleistung ist, kann dieses bei Fehlzeiten, wie zum Beispiel Krankheitstagen, gekürzt werden. Das passiert jedoch nur, wenn dies so im Arbeitsvertrag vereinbart wurde.
Unterschied: 13. Monatsgehalt und Weihnachtsgeld
Oft wird das 13. Monatsgehalt auch als Weihnachtsgeld oder Gratifikation bezeichnet. Beides ist jedoch nicht unbedingt dasselbe:
- Wird das 13. Monatsgehalt als Weihnachtsgeld oder Gratifikation ausbezahlt, wird der Mitarbeiter damit für die Betriebstreue - nicht für seine Arbeitsleistung - belohnt. Deshalb können Krankheits- oder sonstige Fehltage hier nicht zur Kürzung der Sonderzahlung herangezogen werden.
Wer vor einem bestimmten Stichtag aus dem Unternehmen ausscheidet, verliert seinen Anspruch auf Weihnachtsgeld. Sogar eine Rückzahlungsklausel kann beim Weihnachtsgeld vereinbahrt werden.
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- Das 13. Monatsgehalt steht dagegen auch Mitarbeitern zu, die unterjährig kündigen oder gekündigt werden. Die Sonderzahlung wird dann anteilig ausgezahlt. Wie oben schon erwähnt, kann das 13. Monatsgehalt bei Fehlzeiten jedoch auch gekürzt werden.
- Darüber hinaus gibt es auch noch weitere Formen, die Sonderzahlung und Treuebonus miteinander mischen. Achten Sie in diesem Fall darauf, wie diese Zahlung im Arbeitsvertrag bzw. Tarifvertrag geregelt ist. Etwa, ob Ihnen der Bonus auch bei Kündigung während des Kalenderjahres zusteht.
Wer erhält das 13. Monatsgehalt?
Einen Anspruch auf das 13. Monatsgehalt haben Sie grundsätzlich nicht, da es sich hier um eine Sonderzahlung handelt. Sieht der Tarifvertrag bzw. der Arbeitsvertrag jedoch ein 13. Monatsgehalt vor, bekommen Sie es natürlich ausgezahlt.
Wie wird das 13. Gehalt versteuert?
Steuerlich wird das 13. Gehalt immer in dem Jahr versteuert, in dem es gewährt wird. Auch, wenn die Sonderzahlung erst verspätet - zum Beispiel im Januar des nächsten Jahres - überwiesen wird.
Bei der Lohnsteuerberechnung fällt für das 13. Gehalt jedoch ein höherer Lohnsteuersatz an, da die Sonderzahlung zum Jahresgehalt dazuaddiert wird und somit die Steuerprogression ansteigt.
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Von Andrea Stettner/Video: Glomex