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Mobbing am Arbeitsplatz: Wenn es Sie trifft, suchen Sie sich Verbündete

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Von: Carina Blumenroth

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Offene Anfeindungen oder versteckte Schikanen: Mobbing am Arbeitsplatz kann jeden treffen. Was Sie dagegen tun können und welche Unterscheidungen es gibt.

Mobbing am Arbeitsplatz hat viele Gesichter, Menschen können systematisch schikaniert, benachteiligt, beleidigt oder ausgegrenzt werden. Dies geschieht meist über einen längeren Zeitraum und kann von einzelnen Personen oder ganzen Gruppen ausgehen. Man kann ebenfalls unterscheiden, ob auf der sozialen Ebene oder auf der Arbeitsebene gemobbt wird. Was Betroffene dagegen tun können und wie sie sich am besten verhalten sollten.

Mobbing am Arbeitsplatz – persönliche oder berufliche Ebene?

Mann wird von Kollegen gemobbt.
Mobbing am Arbeitsplatz kann jeden treffen. Wehren Sie sich dagegen. (Symbolbild) © Andrey Popov/Imago
Mobbing auf der persönlichen EbeneMobbing auf Arbeitsebene
Person wird wie Luft behandelt, beleidigt, diskrimiert oder verleumdet.Die Fähigkeiten der Person werden angezweifelt und ihr abgesprochen. Es wird unsachlich kritisiert.
Möglich ist auch, dass persönliche Sachen beschädigt oder versteckt werden.Person bekommt sinnlose oder kränkende Aufgaben oder wichtige Informationen werden nicht weitergeleitet.

Quelle: Gewerkschaft Verdi, Stand: 18.02.2023

Mobbing: Was passiert, wenn nicht gegengesteuert wird?

Oft läuft Mobbing am Arbeitsplatz in vier Phasen ab, die meist damit enden, dass die betroffene Person sich der Situation entzieht, informiert die Gewerkschaft Verdi.

  1. Start im Rahmen eines Konfliktes: Es kommt zu ersten Schuldzuweisungen und persönlichen Angriffen.
  2. Die Person wird häufiger schikaniert oder angegriffen: Das führt schrittweise dazu, dass das Selbstwertgefühl verloren geht.
  3. Verunsicherung der betroffenen Person: Es geschehen Fehler und man kann sich nicht mehr gut konzentrieren. Arbeitsrechtliche Konsequenzen können folgen, beispielsweise Abmahnung, Versetzung oder das Androhen einer Kündigung.
  4. Rückzug der betroffenen Person: Eine Kündigung, Versetzung oder ein Aufhebungsvertrag kann die Folge sein. Das Ziel der Mobbenden wurde erreicht.

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Bossing oder Stuffing? Was hat das mit Mobbing zu tun?

Gehen die Angriffe von einer Führungsperson aus, spricht man von sogenanntem Bossing. Dreht man das Ganze um, und die Führungsperson wird gemobbt, nennt man dies Stuffing, informiert Gert Groppel von der Rechtsschutzabteilung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) in einer Meldung der Deutschen Presseagentur (dpa) aus dem vergangenen Jahr. Ihm zufolge können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beispielsweise auch von der Kundschaft gemobbt werden.

Mobbing allgemein könne gesundheitliche Folgen haben, beispielsweise seien Schlafstörungen, Herzrasen, Kopf- und Magenschmerzen oder auch Depressionen oder Persönlichkeitsveränderungen möglich.

Mobbing? Tun Sie schnell etwas dagegen

Wenn Sie das Gefühl haben, gemobbt zu werden, sollten Sie sich Personen suchen, denen Sie vertrauen. Diesen sollten Sie die Situation schildern. Ebenso können Sie, sofern vorhanden, den Personal- oder Betriebsrat aufsuchen und im Gespräch herausfinden, ob es sich bei Ihrer Situation wirklich um Mobbing handelt. Gemeinsam können dann Lösungswege erarbeitet werden – wichtig ist, führen Sie ein Mobbing-Tagebuch. Darin sollten Sie festhalten, wann es welche Übergriffe auf Sie gab und wie Sie diese empfunden haben.

Quelle: Monster.de, Stand: 18.02.2023

Wenn Sie Mobbing am Arbeitsplatz beobachten

Sollten Sie mitbekommen, dass Kolleginnen oder Kollegen von Ihnen gemobbt werden, sollten Sie diese Intrigen nicht unterstützen, sondern versuchen, den Betroffenen zu helfen. Beispielsweise kann ein erster Schritt sein, dass Sie das Opfer über die Situation informieren, wenn dieses noch gar nichts davon mitbekommen hat. Bieten Sie ebenso Ihre Hilfe an. Sprechen Sie andere Kolleginnen und Kollegen an, die noch nichts über die Situation wissen und schaffen Sie Sichtbarkeit, dass der betroffenen Person geholfen werden kann. Weitere Schritte sollten Sie allerdings nicht ohne das Einverständnis der betroffenen Person einleiten, informiert Uwe Leest, Vorstandsvorsitzender des Bündnis gegen Cybermobbing e. V. gegenüber Monster.de.

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