Mehr Möglichkeiten zur Online-Gründung

Handelsregisteranmeldungen sind in Deutschland auch online möglich. Allerdings gilt das bisher nicht für die Gründung einer GmbH. Das soll sich ändern. Der Bundestag verabschiedete nun eine entsprechende Gesetzesnovelle.
Berlin - Der Bundestag hat die Möglichkeiten zur Online-Beglaubigung von Handelsregister-Anmeldungen erweitert.
Mit der verabschiedeten Gesetzesnovelle wird die bisherige Beschränkung auf bestimmte Gesellschaftsformen wie Aktiengesellschaften oder Einzelkaufleute aufgehoben. Erleichtert wird mit der Reform auch die Online-Beurkundung bei einer GmbH-Gründung sowie bei Änderungen des Gesellschaftsvertrags einschließlich Erhöhung oder Senkung des Stammkapitals. dpa